Mal wieder LL-ÖL 506 01

marke

Jung-Mitglied
Hi,
wollte mir gestern für meinen 128kw TDI beim FREUNDLICHEN mal
einen Liter Longlife-Öl Spezi 506 01 holen. Der gute Mann ins Lager getappert, kommt zurück drückt mir ne Dose in die Hand und weg war er. Ich schau auf das Etikett - 505 01. Nee, das will ich nisch! Den guten Mann zurückgepfiffen, Antwort: "Das ist das richtige, das andere gibt es nicht mehr, aber ich schau nochmal." Nachdem er nochmal geschaut hat (keine Ahnung wo, wahrscheinlich im Kaffeesatz :-)) ) kam er dann zurück und meinte erneut, daß das das richtige wäre und das andere gäbe es nicht mehr.

505 01 ist doch (auch lt. Bordbuch) nur für Fahrzeuge ohne LongLife Service, oder wurde das jetzt unter der selben Spezi nur neu abgemischt ????
Soweit ich das feststellen konnte ist doch nur 507 00 der entsprechende Nachfolger, oder?
Will ja nicht hoffen, das da nur jemand versucht hat die Wartungsintervalle meines Schätzchens zu verkürzen, weil er mich so gerne sieht :P

Danke
marke :D
 
Hallo marke,
Du hast das genau richtig erkannt:
505 01: lt. Bordbuch für Fahrzeuge ohne LL-Service (wobei in der folgenden Übersicht von VW (!) selbst in diesem Fall das 506 01 angegeben ist!

http://www.vw-service.de/index.htm
Links auf "Pflege und Wartung" klicken, dann weiter auf "Motoröl" und dann auf "das richtige Öl für meinen Motor", da findest Du eine kleine "Schautafel Taschenkarte". Lässt sich leider nicht direkt verlinken ?(

Bei LL-Service auf jeden Fall das 506 01; das 507 00 ist bisher nicht für den R5 TDI freigegeben - warum auch immer!

Ich würde einen anderen Freundlichen aufsuchen - oder gleich für 7,50€ im I-Net bestellen, statt VW ca. 25€ in den Rachen zu schmeißen!

Gruß
Jochen
 
Lt. Castrol vollkommen rückwärtskompatibel,

Aber nur in Österreich, in Deutschland leider (noch) nicht.

Castrol SLX LongLife III

Gruß, Georg
 
RE: Lt. Castrol vollkommen rückwärtskompatibem(

Hallo Georg,
da Castrol auf der von Dir genannten Seite in der Übersicht "welches Öl für ihr Fahrzeug" noch nicht mal den T5 gelistet hat (weder bei PKW noch bei Kleinnutzfahrzeugen) 8o, wäre ich mit "voll rückwärtskompatibel" etwas vorsichtig...

Gruß
Jochen
 
VW-Service Anfrage

Leute, Leute!
Stellt euch vor, nachdem mir mein Händler offensichtlich ziemlichen Bullsh… erzählt hat, habe ich die Frage gestern auch mal per Mail an die Herrschaften in Hannover, WOB oder wo auch immer geschickt und kriege heute das zur Antwort:

„…vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Um Ihnen schnell und verbindlich weiterhelfen zu koennen, benoetigen wir Ihren vollstaendigen Namen und Ihre Postanschrift. Senden Sie uns diese Angaben bitte zusammen mit folgender Referenznummer……bla, bla, bla“

Sie wollen mir also SCHNELL und verbindlich helfen und brauchen dafür meine Postanschrift ???? Alles klar! :DSo bekommt man seine Adressdateien für irgendwelchen Werbemüll auch schnell und einfach aktualisiert, oder wollen die mir etwa ihre eMail-Antwort per Post zukommen lassen ?(?

Aber zum Glück gibt es ja noch Euch: „DA werden Sie geholfen“ :danke:

Cu
MaRkE ;)
 
RE: VW-Service Anfrage

Original von marke
„…vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Um Ihnen schnell und verbindlich weiterhelfen zu koennen, benoetigen wir Ihren vollstaendigen Namen und Ihre Postanschrift. Senden Sie uns diese Angaben bitte zusammen mit folgender Referenznummer……bla, bla, bla“
quote]

Dafür bin ich dem T5-Board so dankbar. Solcher Nonsens in der Kundenanfragebeantwortung gehört regelmäßig veröffentlicht.

marke schreib´ Ihnen doch, dass Du zur Kostensenkung beitragen möchtest und mit einer e-mail vorlieb nimmst und dies auch unter unbürokratischer und schneller Kundenbeantwortung verstehst.

servus und danke
hakopa ;)
 
Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

Alles aus den letzten Tagen.
Ausgangspunkt war eigentlich die im Dez. 2004 hier im Forum veröffentlichte Antwort von Castrol:

  • vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

    Gerne versuchen wir, ein wenig Licht in das Dunkel der von Ihnen beschrieben Ausnahmen zu bringen:
    Castrol LongLife 3 erfüllt, wie Sie sicherlich wissen, die neuesten VW-Normen 504 00 (für Benzinmotoren) und 507 00 (für Dieselmotoren).
    Hierbei erfüllen beide Normen jeweils die Anforderungen der älteren Normen mit, d.h., wenn ein Volkswagen ein Motoröl nach den VW-Normen 501 01, 500 00, 502 00, 503 00 oder 503 01 für Ottomotoren benötigt, können Sie auch ein Öl nach VW-Norm 504 00 einsetzen, entsprechend ein Öl für Dieselmotoren nach VW-Norm 507 00, wenn der Wagen ein Produkt nach 506 01, 506 00, 505 00 oder 505 01 benötigt. Von dieser Regel gibt es nur bei einigen wenigen Dieselmodellen der Marke Volkswagen Ausnahmen, und zwar im einzelnen:
    1.) Alle Dieselfahrzeuge mit Pumpe/ Düse-Technologie ohne WIV (langes Wartungsintervall), also VW-Norm 505.01, betrifft Fahrzeuge ab Baujahr 1998 bis 2001;
    2.) VW Touareg und Phaeton mit R5, VR6, V8, V10, V 12, die ein Öl nach VW-Norm 506 01 verlangen. Hier kann weiterhin nur das Castrol Longlife 2 eingesetzt werden.
    Wie Sie vielleicht bemerkt haben betreffen diese Ausnahmen ausschliesslich Fahrzeuge der Marke VW. Bei Fahrzeugen der Marke Audi, Skoda oder Seat gelten diese Ausnahmen nicht, obwohl es sich um die gleichen Motoren handelt.
    Letztendlich aber sind bei der Wahl des richtigen Schmierstoffes stets die Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu beachten, schon allein um eventuelle Garantieansprüche nicht zu verlieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Deutsche Castrol
    Internet Service Center

Meine erste Anfrage war deshalb, ob ich auch das LL3 im T5 96kw fahren kann.

Antwort von Castrol:
  • vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Sie haben Recht, der T5 VW-Bus mit 5-Zylinder Reihenmotor (R5) gehört mit zu den Ausnahmen. Wichtig ist hier, dass der entsprechende R5-Motor verbaut wird. Hier darf weiterhin nur Longlife 2 eingesetzt werden, wenn das Fahrzeug für den Longlife-Service vorgesehen ist.
    Generell gilt für sämtliche Schmierstoffempfehlungen, dass letztendlich die Vorgaben gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges bindend sind.
    Mit freundlichen Grüßen

Erneute Nachfrage von mir:
  • Hallo und vielen Dank erst mal.

    Irgendwie ist das mit Ihren Freigaben/Ausnahmen doch recht verwirrend.
    Noch vor kurzem hieß es auf Ihrer deutschen Seite:


    SAE 5W-30 Freigaben: VW 504 00/ 507 00
    Weiterhin einsetzbar in allen Fahrzeugen der VW Gruppe, die darüber hinaus folgende Spezifikationen erfordern: VW 500 00/502 00/505 00/503 01/503 00/506 00 und VW 505 01*/506 01*
    *ausgenommen R5- und V10-TDI-Pumpe-Düse-Motoren in Phaeton und Touareg sowie VW Pumpe-Düse-Motoren ohne LongLife-Service.

    Jetzt steht dort aktuell:


    SAE 5W-30 Freigaben: VW 504 00/ 507 00 Weiterhin einsetzbar in allen Fahrzeugen der VW Gruppe, die darüber hinaus folgende Spezifikationen erfordern: VW 500 00/502 00/505 00/503 01/503 00/506 00 und VW 505 01*/506 01*
    *ausgenommen R5- und V10-TDI-Pumpe-Düse-Motoren, sowie VW Pumpe-Düse-Motoren ohne LongLife-Service.

    Für Österreich wiederum gilt:


    Für Fahrzeuge mit DieselPartikelFilter (DPF) und Wartungsintervallverlängerung (WIV)
    Exklusives Hochleistungs-Motorenöl der Castrol Clean Performance Technology für moderne Motoren der VW-Gruppe. Empfohlen für alle Otto- und Dieselmotoren, die ein Produkt nach den neuen VW Spezifikationen 504 00 und 507 00 erfordern, insbesondere für die neue LongLife III Generation. Bietet hervorragenden Motorenschutz auch unter extremen Betriebsbedingungen. Reduziert Abgaspartikel, sauberer DPF.
    Freigabe nach VW Norm 504 00, 507 00,
    Rückwärtskompatibel nach VW Norm 502 00, 503 00, 503 01, 505 00, 505 01, 506 00, 506 01.

    Für die Schweitz steht ähnliches:


    Anwendung: Castrol hat im Rahmen einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der VW-Gruppe ein neues, treibstoffsparendes Leichtlaufmotorenöl
    basierend auf der Clean Performance Technology entwickelt. Castrol SLX LongLife III ist die optimale Wahl, welche nur das Original in diesem
    Umfang zu bieten vermag.Technologischer Hintergrund dieses völlig neu konzipierten Castrol SLX LongLife III ist eine Low SAPS Formulierung
    (geringe Gehalte an Sulfatasche, Phosphor und Schwefel verglichen mit herkömmlichen Motorenölen).
    Es kann in allen Benzin- und Dieselmotoren, speziell in solchen mit Partikelfiltern eingesetzt werden.
    Eigenschaften: Die Castrol Clean Performance Technologie beruht auf der Verwendung neuer aschearmer Additive und erhöht dadurch die Lebensdauer der Abgasnachbehandlungs-Systeme.
    Die Castrol Clean Performance Technologie hält Motor und Abgassystem extrem sauber. Dadurch schnelle Schmierstoffversorgung des Motors bei allen Temperaturen was die
    Leistung und Treibstoffeinsparung über die gesamte Lebensdauer erhält.
    Castrol SLX LongLife III kann praktisch in allen VW- und Audi- Motoren mit oder ohne Longlife-Service eingesetzt werden und reduziert damit die Sortenvielfalt entscheidend.
    SAE-Klasse: 5W-30
    Leistungsniveau: VW 504 00 / 507 00



    Worum geht es denn dabei nun? Muß ich davon ausgehen, daß mir in Deutschland ein Motorschaden droht, wenn ich dieses Öl verwende?
    Wenn ich das Öl aber in Österreich oder der Schweiz einfülle ist alles in Ordnung?
    Oder geht es um VW, die erst noch ihre Lagerbestände an LL2 506 01 verkaufen wollen, bevor sie Ihnen die uneingeschränkte Freigabe auch in Deutschland erlauben?
    Ich habe am Donnerstag einen Termin zum 1. Ölwechsel (32Tkm) mit meinem T5 R5TDI 96kw ohne DPF. Zu diesem Termin wollte ich eigentlich das neue LL3 einfüllen lassen, wovon ich im Vertrauen auf die Richtigkeit der Aussage *ausgenommen R5- und V10-TDI-Pumpe-Düse-Motoren in Phaeton und Touareg schon 10L gekauft habe.
    Was soll ich jetzt Ihrer Meinung nach tun? Das alte LL2 einfüllen lassen, nach Österreich zum Wechseln fahren oder ruhig das LL3 verwenden, da es bei VW nur um Marketing,
    aber nicht um Technik geht?
    Für eine kurze eindeutige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    MfG

Antwort von Castrol:

  • vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

    Letztendlich bindend für die Wahl des richtigen Schmierstoffes sind die Vorgaben gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges. Als Schmierstoffhersteller können wir letztendlich auch nur auf die Vorgaben der Fahrzeughersteller reagieren.
    Die auf der deutschen Castrol-HP genannten Ausnahmen sind richtig, haben nichts mit Marketing von VW oder dem
    Abverkauf von Restbeständen zu tun. Die Ausnahmen wurden in Deutschland richtig kommuniziert; die Ausnahmen betreffen hier R5 und V10 Motoren. Zum besseren Verständnis wurden die Fahrzeugtypen mit aufgeführt, in denen diese Motoren verbaut wurden. Nachdem auch der neue VW T5 hinzugekommen ist, hat man sich entschlossen von einer Aufzählung der Fahrzeuge, in denen diese Motoren verbaut wurden abzusehen.
    Dieses gilt für die von der deutschen Castrol Vertriebsgesellschaft für den deutschen Markt angebotenen Schmierstoffe. Die Sortimente unterscheiden sich von Land zu Land.
    Zu Produktauslobungen unserer Europäischen Nachbarn können wir daher keine Stellung nehmen, da wir keine Kenntnis zu den dort verwendeten Rezepturen haben.
    Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

  • Hallo,
    "Nachdem auch der neue VW T5 hinzugekommen ist..."

    Den T5 gibt es schon seit Frühjahr 2003, das LL3 kam wohl erst 1,5-2 Jahre später auf den Markt;-)
    (Pressemeldung von Fuchs vom 21.01.2005: http://www.fuchs-oil.de/1995.html?&no_cache=1

    "Dieses gilt für die von der deutschen Castrol Vertriebsgesellschaft für den deutschen Markt angebotenen Schmierstoffe. Die Sortimente unterscheiden sich von Land zu Land."

    "Zu Produktauslobungen unserer Europäischen Nachbarn können wir daher keine Stellung nehmen, da wir keine Kenntnis zu den dort verwendeten Rezepturen haben."

    Jetzt frage ich mich allen Ernstes, ob ich überhaupt noch Castrolprodukte kaufen sollte.
    Wer soll Ihnen denn solche Aussagen glauben??? Damit diskreditieren Sie Ihre gesamte Firma.
    Ich hatte zwar um eine kurze, aber trotzdem eindeutige Antwort gebeten.

Antwort von Castrol:

  • vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

    Wie schon in unserer vorangegangenen E-Mail mitgeteilt werden Freigaben nicht von den Schmierstoffherstellern sondern von den Fahrzeugherstellern gemacht. Diese allein sind massgebend. Sollte hier tatsächlich eine Änderung für die Freigaben erfolgen, so kommt diese von VW und nicht von Castrol.
    Aussagen, die unsere Europäischen Nachbarn treffen werden von uns nicht kommentiert. In Deutschland stehen wir zu den getroffenen Aussagen und haben dem nichts hinzu zu fügen.
    Mit freundlichen Grüßen

Mein Freundlicher hat mir übrigens das am Donnerstag das LL3 eingefüllt, ohne Hinweis auf eine mögliche Unverträglichkeit.
Die haben dort auch kein LL2 mehr im Regal, anscheinend gilt auch bei VW inzwischen: Longlife 3 für alle.

Gruß, Georg
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

Hallo Georg,
uff, das ist ja ein sehr ausführlicher Schriftwechsel, der kein gutes Licht auf Castrol wirft.

Meine Meinung dazu:
Solange ich von VW keine schriftliche Freigabe für das LL3 für die R5-Motoren (96 und 128 KW beim T5) gesehen habe, bleibe ich beim LL2!

Wenn ich an einen Freundlichen gerate, der dieses Öl nicht mehr im Sortiment hat fahre ich wieder vom Hof und frage beim Nächsten. Ich muss dann nämlich davon ausgehen, dass er auch bei anderen ihm zugänglichen Informationen immer nur die Überschrift liest, das Kleingedruckte aber außer Acht lässt.

Mein Freundlicher hat das LL2 beim letzten Service (Nov. 2005) vorrätig gehabt und auch eingefüllt :D

Und wenn alle Stricke reißen besorge ich mir das LL2 im I-Net bei vertrauenswürdigen Quellen und stelle es bei. Das LL3 hätte ich nicht beigestellt 8o

Schade, dass auch Castrol trotz Deiner hartnäckigen Nachfragen nicht willens oder in der Lage ist, den Grund für die Nichtverträglichkeit des LL3 in den R5-Motoren zu benennen. Um so interessanter, dass es auch bei den T5 mit DPF (die ja sonst bei anderen Modellen immer zwingend ein Öl mit 507 00er Norm bedingen) weiterhin das LL2 (506 00) sein muss! Irgendwas ist anders bei uns ;)

Gruß
Jochen
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

muss das Thema noch mal hochholen, da ich heute meinen zum Ölservice weggebracht habe!

Obwohl ich mein Öl selbst angeliefert habe (Longlife II), habe ich mal blöd gefragt, was die denn einfüllen würden, wenn ich kein Öl anliefern würde.

Die Antwort hat mich überrascht. Wie aus der Pistole geschossen, sagte der Monteur mir, dass in alle Diesel mit Longlifeservice der LL III eingefüllt werden darf. Ausnahme: R5 und V10Tdi Motoren!

Extra für diese Motoren stehen im Lager noch etliche 5L Kanister LL II von Castrol herum!
An den Öl Zapfsäulen der Werkstatt wird nur noch normales 15W40 und LL III Öl verabreicht.

Über dem LL III Hahn hängt ein Aufkleber : "Nicht für R5 Tdi und V10 Tdi"

Als wenn sie sich abgesprochen hätten, kam heute auch die VW nahe Zeitschrift "Gute Fahrt" ins Haus geflattert!
Dort steht das gleiche! LL III nicht für R5 und V10Tdi!

Weiterhin steht dort, dass man den Longlifemodus auch am Fahrzeugdatenträger (Auf der Abdeckung im Fußraum Fahrer, bzw. auf dem Datenaufkleber im Bordbuch) ablesen kann.

Das Kürzel QG1 steht für den Longifemodus.
Es steht aber auch dort, dass es sicherlich möglich ist, dass nach 15.000km zum Service gerufen wird, obwohl Longlife aufgedruckt ist!
Ob die sich mit diesem Artikel ein Hintertürchen auflassen wollen (ist ja nun mal ne VW Zeitschrift ;) ) , oder ob es tatsächlich so ist, dass nach einem Jahr und 15.000km zum Service gerufen werden kann, halte ich für fragwürdig!
Ich glaub das erst, wenn ich den ersten geshen habe, der mit 15.000km und der Longlife Programmierung zum Service muss!

Falls das mit dem LL III ein alter Hut ist, verzeiht mir bitte... ich komme zur Zeit nicht dazu alles zu lesen!
Falls nicht... wäre das Thema eigentlich einen sep. Thread bzw. eine gepinnte (obengehaltetne) Meldung wert.

Ich möchte nicht wissen, wie viele beim Service das LL III schon verabreicht bekommen haben!
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

Moin!
Das ganze Hick-hack ums Öl & die richtige Schadstoffeinstufung (Euro 3/4) ist für alle Betroffenen der Übergangszeit der Umstellung auf DPF mehr als ärgerlich.
Neben den falschen Zulassungspapieren sind bei den DPF ab Werk besitzenden FahrerInnen auch falsche Bordbücher im Umlauf...In unserem Bordbuch ist der DPF auch nicht erwähnt (Stand August 2005)
Leider.

Wir können zwar VWN nicht zwingen automatisch an alle mit DPF ausgelieferten Fahrzeuge nachträglich aktuelle Bordbücher zu versenden, aber besser wäre es schon.

Fakt ist:
5-Zylinder Fahrzeuge mit DPF ab Werk müssen Öl der Norm 507 00 haben (LL III)

dieses ist umso wichtiger, da sonst Langzeitschäden & eine abnehmende Regenerationsfähigkeit des Filters nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Frage, welches Öl bei Nachrüst-DPF eingefüllt werden muß, wird derzeit geklärt.
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

So, ich habe mal ein wenig geforscht und bin bei MOBIL etwas fündig geworden:

Das Öl für die Norm 506.00 LL II und seine Eigenschaften:

MOBIL Formula SHC LD 0-W30


Das Öl für die Norm 507.00 LL III und seine Eigenschaften:

MOBIL 1 E.S.P 5-W30
bei diesem Öl wird explizit auf die Ausnahme der Freigabe 506.01 für den R5/V10 TDI hingewiesen

Ferner sind auch mal so ein paar physikalisch/chemische Details aufgelistet.

Dreh & Angelpunkt bei den beiden Ölen, so scheint es, ist der Aschegehalt:
Einerseits ist die Asche schmierend (vgl. Graphit zum Gangbarmachen von Schlössern) unterstützt also die Wirkung des eigentlichen Öls & macht es langzeitanwendungstauglich.
Andererseits stört ein zu hoher Gehalt beim DPF, so daß hier wohl andere Zusätze erforderlich werden.
Das würde im Moment das absolute Yes / No der beiden Öle beim jeweils anderen Motor erklären.

das mal als Zwischenstand.
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

Original von pille
Das Öl für die Norm 507.00 LL III und seine Eigenschaften:

MOBIL 1 E.S.P 5-W30

ich find da aber gar keine Nomr 507.00

bei diesem Öl wird explizit auf die Ausnahme der Freigabe 506.01 für den R5/V10 TDI hingewiesen

Und es steht auch nicht R5 ohne oder mit DPF da!
Nicht dass nacher das 507.00 gar nicht im R5 verwendet werden darf!
Egal ob mit oder ohne DPF!
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

Original von Tom50354

ich find da aber gar keine Nomr 507.00

Und es steht auch nicht R5 ohne oder mit DPF da!
Nicht dass nacher das 507.00 gar nicht im R5 verwendet werden darf!
Egal ob mit oder ohne DPF!

Doch...Siehe seite 2 im pdf dokument, etwas versteckt

wie man das verstehen soll, ist mir auch unklar. ich habe bereits Kontakt zu EXXON aufgenommen, die Dame am Phon will sich um folgendes kümmern:
- Freigabe 507.00 für R5 TDI mit DPF
- Welches Öl kommt bei der Nachrüstung eines DPF's rein

Auf die Frage, warum es zu diesem Ausschluß kam, sagte sie, daß das Öl für 507.00 von den beiden Motoren nockenwellenseitig nicht dauerhaft vertragen wird, da der Aschegehalt (wie beschrieben) zu niedrig ist.

Also steht man vielleicht vor dem Problem, entweder den Motor oder den DPF zu schrotten.... ;(
wobei ich da den DPF-Schaden vorziehen würde.... :rolleyes:

Tom,
@dogvan hat ja gepostet, daß in ihrer neuen BDA das Öl 507.00 freigegeben ist. -> Öl-Typ mit und ohne DPF

Hier mal ein Zitat der Fa. EXXONMOBIL aus deren Beschreibung:

Mobil 1 E.S.P Formula 5W-30 wird von den folgenden Herstellern empfohlen:

BMW LongLife 04
Daimler Chrysler 229.31 / 229.51
Volkswagen (Otto- und Dieselmotoren) 504 00 / 507 00


Ebenfalls empfohlen für folgende Anwendungen:

BMW LongLife 01 und 01 FE
Volkswagen (Ottomotoren) 502 00 / 503 00 / 503 01
Volkswagen (Dieselmotoren) 505 00 / 506 00
Volkswagen (Dieselmotoren mit und ohne "Pumpe-Düse" – Ausnahmen siehe unten) 505 01^ / 506 01^
^ Ausgenommen sind die "Pumpe-Düse" Modelle R5/V10-TDI (VW 506 01) sowie 3- und 4-Zylinder Dieselmotoren ohne LongLife-Service / ohne Diesel-Partikel-Filter (VW 505 01)
Mobil 1 E.S.P Formula 5W-30 wird von den folgenden Herstellern empfohlen:
 
RE: Na dann will ich auch mal was veröffentlichen

hmm..
ich ruf Sybille noich mal an (boohh ist dogvan ein blöder name)

Vielleicht gilt das ja für die 4 Zylinder! Am Nockenwellenantrieb und an den Nockenwellen hat sich ja IMHO nix geändert!

Ich hab eben mein Auto aus dem Service abgeholt und nochmal gefragt...

Jetzt sind die auch unsicher! :D Aber wenigstens geben die es zu!
Sie haben auch noch keinen V10 und R5 mit DPF im Kundenstamm.
 
Ich hatte gestern meinen ersten Service. Öl natürlich mitgebracht, und prompt kam die Bemerkung, es gehöre Longlife III nach Spezifikation 507.00 in den Motor (R5 TDI).
Meine Frage zum Servicemitarbeiter: Sie hätten also Longlife III reigekippt?
Antwort: Ja klar, ist doch das Nachfolgeprodukt.
Auf meinen Einwand das dieses Öl für den R5 nicht freigegeben ist, haben wir gemeinsam die Homepage von VW und Castrol besucht. Anschließend lange Gesichter, und eine Anfrage an VWN.
Wenn ich nun lese, dass das falsche Öl event. erhöhten Verschleiß an der Nockenwelle / PD-Antrieb verursacht und diese Schäden vermutlich erst sehr spät außerhalb der Garantie erkannt werden, möchte ich nicht wissen, wieviele Motoren relativ früh die Flügel strecken.
Gruß
Hendrik
 
Liebe Leutz!

Also R5 TDI Motoren mit DPF, aber auch nur DIE!!!

haben eine Freigabe nach der Spezifikation 507.00

Zumindest in diesem Punkt herrscht Klarheit.

Was die Standfestigkeit der Motoren angeht, die, obwohl technisch denjenigen ohne DPF identisch, nun doch mit dem 507.00 gefüttert werden wollen, das müßte mit VW geklärt werden.

guggst Du:
 

Anhänge

  • Ölsorte-R5-TDI.pdf
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Hallo Pille

Also hier beißt sich die Katze doch wohl in den Schwanz. X(
Erst heißt es Longlife II für R5 mit und ohne DPF.

Jetzt heißt heißt es Longlife für R5 mit DPF und Longlife II für R5 ohne DPF.
Der Aschegehalt von Longlife III schadet aber dem R5 Motor.


Daraus soll einer Schlau werden. ?( ?(
 
Hallo,

vielleicht nimmt man die längerfristig entstehenden Schäden bewusst in Kauf.
Soll heißen, dass der Filter evtl. nach 20000 km zu oder defekt ist, etwaige Schäden am Motor (Lagerschäden) aber Langzeitschäden sind und deutlich nach der Garantiezeit auftauchen.


Michael
 
Original von MV-Casi
...
Der Aschegehalt von Longlife III schadet aber dem R5 Motor.


Daraus soll einer Schlau werden. ?( ?(

Sorry, leider falsch ;):
Der "höhere" Aschegehalt des LL II (!) schadet dem DPF!

Der "nicht mehr so hohe Aschegehalt" im LL III (!) könnte dem R5 an bestimmten Stellen schaden (Nockenwellenantrieb?).

So richtig erklären könnte es wohl nur ein Fachmann von VW. Insbesondere ob in den mit DPF ausgelieferten R5 TDI auch "innermotorische" Maßnahmen vorgenommen wurden, um diese LL III tauglich zu machen.

Ansonsten ist es doch so schwer nicht:
R5 TDI mit DPF = LL III
R5 TDI ohne DPF = LL II

Alle anderen Motoren im T5 vertragen das LL III.
Wäre natürlich schön, wenn VW das auch gleich bei Auslieferung in den Bordbüchern nachziehen würde und nicht noch erst die bereits gedruckte (aber leider veraltete) Auflage beilegt ?(

Viele Grüße
Jochen
 
Original von MV-Casi
Der Aschegehalt von Longlife III schadet aber dem R5 Motor.

Vielleicht sollten wir formulieren dem R5 Motor AXE 128KW und AXD 96KW.
Die DPF Motoren haben andere Motorkennbuchstaben. IMHO lauten die BNZ 96KW BPC 128KW

Daraus soll einer Schlau werden. ?( ?(

Sicherlich ist es komisch, dass R5 nicht gleich R5 ist. Aber vertrauen wir hier mal auf VWN.
 
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