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  1. #1

    Avatar von ZwilliMami







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    Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallöchen...

    War ja ne Weile gesundheitsbedingt "abwesend"...
    Jetzt hat's die kleine Dieselkuh erwischt...

    Aber von vorne:
    Hatte letzten Donnerstag TÜV-Termin... Also nichts Tragisches...
    Habe mittlerweile ja auch eine Top-Werkstatt gefunden (ohne VW-Zeichen an der Fassade - die Dieselkuh ist ja jetzt auch alt genug...)...

    Hab also grad ne nette Kaffeepause mit dem Werkstattmeister gemacht und mit ihm über meine nicht ganz so normale Liebe zu meinem Fahrzeug philosophiert, kam der TÜVer wieder rein:

    (Zitat) "Der Bus ist in Ordnung, aber jetzt ist er kaputt!"

    Den Satz allein muß man sich schonmal auf der Zunge zergehen lassen... Wenn es nicht so schlimm wäre, wäre es fast schon zum totlachen...

    Da wollte der TÜVer die Dieselkuh hochbocken und hat doch tatsächlich nicht die dafür vorgesehenen Stellen benutzt...
    Endresultat: Beide Schweller sind dermaßen verbogen, daß Fahrer- und Beifahrertüren nicht mehr aufgingen...

    Klarer Fall: Übernimmt die Haftpflicht vom TÜVer! Da er auch noch Gutachter ist (Ehrlich - ohne Scheiß!), hat er den Schaden gleich mal gutachterlich aufgenommen... Jetzt warte ich auf die Rückmeldung von seiner Versicherung...
    Ich weiß schon so viel, daß die Dieselkuh für die Reparatur ne Woche weg sein wird, daß sie an ihr rumschneiden und lackieren müssen und ich für die Woche nen Ersatzfahrzeug bekommen werde (Hab ja mal ganz frech nen Cali gefordert - so zum testen... Aber bei meinem Pech darf ich bestimmt nen Stern fahren und "Pickel am Hintern" bekommen... Ich laß mich mal überraschen!)!!!

    Jetzt meine Frage: Da ja an der Karosserie (tragendes Teil) rumgedoktort wird, kann ich Wertminderung verlangen??? Die Gute ist schließlich im Februar 5 Jahre alt geworden und steht kurz vor der 100.000!
    Hat jemand von Euch sowas schon mal durchgedrückt??? Ich kann ja schließlich auch nichts für den Schaden.... Das einzige, was ich mir vorwerfen kann, ist "unterlassene Aufsichtspflicht"...
    Habt ihr sonst noch Tipps???? Auf was muß ich achten???

    Die Türen kann ich übrigens wieder benutzen... Da haben sie netterweise mit'm Hammer auf der Dieselkuh rumgehämmert bis sie wieder aufgingen ()... Seitdem habe ich Albträume vom Klong-Klong-Klong ()...

    P.S.: Und bitte wettert jetzt nicht über die Werkstatt - die kann nämlich auch nichts dafür!!! Die ist (bis jetzt) echt klasse!!!!
    Ganz liebe Grüße von der Insa...


  2. #2

    Avatar von Toto73







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallo Insa,

    Aaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhh

    Ist das einzige was mir da einfällt....
    Mein Mitgefühl hast Du. Ich drücke die Daumen, dass die Dieselkuh wieder Tip Top hin bekommen.
    Gruß
    Torsten
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  3. #3








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Ganz ehrlich? Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Ja? Dann anrufen und einen Anwalt beauftragen (möglichst mit Schwerpunkt Versicherungsrecht).

    Natürlich hast Du Anspruch auf Wertminderung. Die Wertminderung ist ja ganz erheblich. Aber wie hoch das kann und sollte nur ein Gutachter der in DEINEM Auftrag tätig ist festlegen.

  4. #4

    Avatar von altbeton







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallo Insa!

    Es werden sich sicher noch Versicherungsexperten melden.Auch nach D-Recht
    bin ich nicht Sattelfest.Aber bei uns würde ich Dir dringenst raten einen zweiten
    Gutachter, vor jedem Reparaturbeginn einzuschalten.Der Verursacher ist zweifelsfrei
    als Gutachter abzulehnen, da Befangenheit, wenn nicht da, wann sonst.
    Imho war der Reparaturversuch,nur damit die Türen zugehen für die entgültige
    Bewertung eines Zweiten nicht sehr günstig.

    Gruß altbeton
    Geändert von altbeton (08.03.2010 um 12:58 Uhr)

  5. #5








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Zitat Zitat von ZwilliMami Beitrag anzeigen
    Klarer Fall: Übernimmt die Haftpflicht vom TÜVer! Da er auch noch Gutachter ist (Ehrlich - ohne Scheiß!), hat er den Schaden gleich mal gutachterlich aufgenommen... Jetzt warte ich auf die Rückmeldung von seiner Versicherung...
    So liefe das bei mir schon aus Prinzip nicht. Wer so blöd ist, gehört bestraft. Also guckt sich das ein anderer Gutachter an... Wobei ich Dekra und TÜV aus Prinzip meiden würde. Insbesondere die Dekra macht gerne gemeinsame Sache mit den Versicherungen. Natürlich nur zum Wohle des Geschädigten...

    Wieso hebt der den T5 überhaupt an? Die Kontrolle sollte auf einer Grube oder einer Bühne erfolgen, wo der T5 auf den Rädern stehend angehoben wird...

  6. #6

    Avatar von ZwilliMami







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Danke schonmal für Eure Antworten und Euer Mitgefühl...
    Ja, wir haben eine Rechtschutz...
    Ich hab keine Ahnung, warum er die Dieselkuh nochmal extra anheben wollte (auf der Bühne stand sie ja zusätzlich - oder wurde sie erst danach raufgestellt??? Mensch, ich war so am quatschen... Da läßt man sie einmal aus den Augen...)... Vielleicht wollte er nur mal sehen wie ein geiles Auto von unten aussieht...
    Ich werd mal die RS anrufen und horschen, was die sagen...

    Eigentlich seh ich das ganze ja relativ locker... Es ist menschlich, wenn man mal was kaputt macht (Glaubt mir, ich weiß, wovon ich rede... Mein Papa nennt mich heute noch "sein kleines Na-Hoppla"! Das war immer meine Antwort, wenn was (*hüstel*) "schief" ging...), aber dann muß man natürlich auch dafür sorgen, daß es wieder in Ordnung gebracht wird und wenn dann noch etwas mehr abfällt, würde ich auch nicht meckern...

    Also: Immer her mit Euren Erfahrungen!!!!!
    Ganz liebe Grüße von der Insa...


  7. #7
    Avatar von klaus_t







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hi,

    geh zum Anwalt deines Vertrauens, er wird vom Verursacher bezahlt. Lass den Anwalt einen UNABHÄNGIGEN Gutachter bestellen, meist arbeiten Anwälte mit diesen zusammen. Danach kann repariert werden. Eine Wertminderung entsteht sicherlich, ist eine Reparatur an tragenden Teilen, sie sollte bei etwa 10% der Reparaturkosten liegen, ist jedenfalls meine Erfahrung bei reparablen Schäden. Ist reparaturtechnisch ein optischer Restschaden nicht zu umgehen, steigt die Wertminderung.
    Liebe Grüße
    Klaus


  8. #8








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    das ganze hört sich ja wohl wirklich an wie ein schlechter traum

    immerhin aber ist der schaden ja so erheblich, dass er ihn auch gleich vor ort zugeben mußte.
    andere leute fahren mit einem von der werkstatt oder dem tüv beschädigten schweller nach hause und merken es erst später bzw sehen es gleich aber keiner wills gewesen sein. betrifft natürlich eher selten den schweller aber so parkschrammen und ähnliches sind nun nicht gerade so selten.

    da biste also schonmal fein raus:
    der verursacher gibt den schaden zu und ist noch dazu versichert.

    dennoch solltest du dich natürlich nicht auf sein schadensgutachten verlassen sondern eben einen unabhängigen gutachter kommen lassen!!!
    bei 5 jahren und 100tkm kannst du noch eine wertminderung verlangen für ein fahrzeug was bisher halt unfallfrei war. das ist auch so ungefähr die grenze meine ich mal gehört zu haben. bei einem hochpreisigem fahrzeug wie dem t5 sollte das in jedem fall ganz klar möglich sein.
    hattest du schon altschäden dann eher nicht.

    dass die türen nicht mehr aufgingen spricht ja im prinzip dafür dass er dir das ganze fahrzeug verzogen hat.
    da bringt die reperatur im grunde nicht so viel da es jederzeit irgendwann später sein kann dass du irgendwelche spätfolgen davon hast.
    vermutlich wird es schwer möglich sein dir einen wirtschaftlichen totalschaden zu schreiben (weil eben vielleicht doch mit 8000 oder 10000 eur reparabel) aber dennoch solltest du dich mit dem gedanken anfreuden das fahrzeug abzugeben.

    sprich:
    wenn es kein totalschaden ist läßt du ermitteln wie hoch die schadensumme ist und suchst dir eben selbst einne käufer für das jetzt noch beschädigte fahrzeug. da sollte es einen markt für geben (entweder jemand aus deutschland oder eben einen exporteur).

    kaufst natürlich dann einen anderen bus kann es sein, dass du dennoch drauflegst aber lieber jetzt 3000 oder 4000 eur draufgelegt als später:
    - ordentlich wertminderung beim wiederverkauf zu haben (selbst wenn ein vergleichbarer bus später nur noch 8000 eur wert wäre bekämst du wohl mit nichtverschweigen dieser gravierenden reperatur eher 6500 eur)
    - die schäden immer mal wieder durchkommen (und das ist bei einem schweller in jedem fall gegeben). wenn irgendwo geschweißt wird oder schweißpunkte zum rausziehen gesetzt werden geht die konservierung verloren. auch die bewegung des bleches an sich kann später zu rost führen.

    sollte das fahrzeug trotzdem repariert werden solltest du dir auch einen spezialisten suchen und nicht zum nächstbesten vag händler
    es gibt ja inzwischen varianten wie sich auch ein recht fester schweller wieder rausziehen läßt. dennoch leides das blech und auch dessen konservierung von innen.
    mit spezialist mein ich eine bude die da richtig ahnung hat und auch entsprechende reperatursysteme entwickelt und nicht irgendeine vw werkstatt die vielleicht auch etwas equipment hat aber das nicht perfekt einzusetzen weiß aber trotzdem einen höheren stundensatz verlangt.

    bei der schadensumme ist defintiv ein anwalt ratsam.
    insbesondere auch um das thema wertminderung mit abzuklären denn da wirst du ohne anwalt erstmal auf granit beissen.
    irgendwelche spätfolgen kann der zwar auch nicht unbedingt absichern aber wenn die reperatur sofort als schlecht ausgeführt erkennbar ist hast du wenigsten einen der vorher schon mit der materie betraut ist.

    und richtig:
    fehler sind menschlich. trotzdem solltest du eben nicht der leidtragende sein. schließlich gibt es einen verursacher und dieser hat eine versicherung.
    wenn dir in 5 oder 10 jahren der reperarierte schweller wegrostet hast du nichts gekonnt und niemand wird dafür aufkommen.
    daher jetzt die sache sauber klären und am besten schonmal mit dem gedanken spielen auf einen anderen bus umzusteigen.

  9. #9

    Avatar von Toyota2000GT







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallo,

    also - meinem Dicken ist letztes Jahr ja jemand in die Seite gebrettert. Deswegen hab ich da noch so einige Sachen im Kopf.

    Meine Infos waren damals so:

    (Halt dich fest)

    Wertminderung gibt es nach meinem Wissen nur für ein Fahrzeug, das unter 5 Jahre ist. Danach wird eine Reperatur als Wertsteigerung angesehen .
    (Ich hoffe für dich, das der Gutachter mir damals Mist erzählt hat)

    Die Wertminderung muss im Gutachten stehen. Wenn dir die zusteht kannst du nochmal ca 50€ aufschlagen für Telefon, Schrifftwechsel, Fahrten, Zeitaufwand ... . Nachweisen muss du da nix. Allerdings muss du es eventuell schrifftlich einfordern, wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet.

    Wie die Vorschreiber bin ich aber der Meinung: Hol dir Beistand - zur Not beim ADAC. Ich glaube du hast auf jeden Fall ein Anrecht auf ein Zweites Gutachten.

    Lass dich am besten ersteinmal von deiner eigenen Versicherung beraten - das ist ja kostenlos...

    Ich drück dir die Daumen, das alles Gut wird und leide mit dir...
    Geändert von Toyota2000GT (08.03.2010 um 17:51 Uhr)

    Grüße aus dem Sauerland
    Martin


  10. #10








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    was die wertminderung angeht heißt dein stichwort
    "merkantile wertminderung"

    da findest sich unter google so einiges. urteile, auf die falle bezogen konkrete summen usw.

    bzw des kilometerstandes gibt des da keine festen leitlinien (mehr).
    so ist zB jemandem der 195tkm drauf hatte vor einiges zeit sowas zugesprochen worden.
    ich denke auch für's fahrzeugalter gibts da keine fixen grenzen.

    wie gesagt wirst du insbesondere um die wertminderung geltend zu machen einen guten anwalt brauchen.
    auch aus diesem grund denke ich das ein verkauf des fahrzeuges mit dem schaden immernoch der beste weg sein wird. dann hättest das problem im grunde schonmal ausgeklammert.
    anwalt natürlich trotzdem.

    bei der suche nach aufkäufern von unfallfahrzeugen können dir gutachter evtl auch weiterhelfen.
    mobile und co wären auch ein weg. ebay auch, wenn es eben schnell gehen muss (aber auch das nicht unproblematisch).

  11. #11
    Avatar von klaus_t







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallo,
    die Sache mit dem Verkauf in unrepariertem Zustand muss man mit äußerster Vorsicht angehen.

    Es bedeutet auf Gutachtenbasis abzurechnen und das heißt in der Regel, die Mehrwertsteuer wird nicht mehr erstattet, hierzu ist der Reparaturnachweis meist zwingend. Da kann einem ein größerer Batzen durch die Lappen gehen, der einzukalkulieren ist, fehlt nämlich dann bei der Neuanschaffung.

    Außerdem behalten sich Versicherer auch teilweise ein Vorkaufsrecht vor. D.h. bei ausbleibender Reparatur, wo du evtl. für den "Schrott" mehr bekommen kannst, als im Gutachten steht, musst du das Fahrzeug zum Gutachtenpreis an die Versicherung herausgeben, die haben dann ihre Hausaufkäufer.

    Ich würde auf jeden Fall alles vom Auto fernhalten, solange nicht endgültig alles geklärt wurde und deine finanzielle Situation zufriedenstellend überblickt werden kann. Bei der geringsten Unsicherheit bitte, bitte sofort zum Anwalt und zwar einer, der sich mit Verkehrsunfällen und Schadensersatz auskennt.
    Liebe Grüße
    Klaus


  12. #12








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Zitat Zitat von newt3 Beitrag anzeigen
    vermutlich wird es schwer möglich sein dir einen wirtschaftlichen totalschaden zu schreiben (weil eben vielleicht doch mit 8000 oder 10000 eur reparabel) aber dennoch solltest du dich mit dem gedanken anfreuden das fahrzeug abzugeben.
    Nun bleiben wir mal auf dem Boden.

    Der T5 hat an der Unterkante der Türen ein recht enges Spaltmaß. Da reicht schon eine geringe Verformung in der Mitte des Schwellers um die Türen zum Klemmen zu bringen.

    Wir hatten hier schon mehrfach Lackabschabungen zwischen Tür und Schweller besprochen:

    Türen schaben Lack ab

    Schweller VERBOGEN deshalb schaben Türen Lack ab!!!

    Um hier weiter zu diskutieren bräuchten wir wohl Fotos...

    Viele Grüße
    MV97

  13. #13
    Avatar von T2-Fahrer







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hallo zwillimami,

    der nette Herr vom TÜV hat seine Kalkulation vor Ort sicher zunächst mal für seine Organisation und zur Beweissicherung gemacht. Sein Niederlassungsleiter entscheidet danach ob der Schaden im eigenen Hause reguliert wird, oder an die Versicherung zur Regulierung weitergegeben wird, da man sicher eine entsprechende Selbstbeteiligung hat.

    Also hier nicht gleich losdonnern über Gutachten zum Vorteil von irgendjemandem. Dem Verursacher kann es (oberhalb der Selbstbeteiligung) letztlich egal sein ob es 2500.- oder 5000.- Euro Schaden sind.
    Kläre vor Einschalten eines weiteren Gutachters erst mal netterweise ab ob hier nach Kasko- oder Haftpflichtgesichtspunkten reguliert wird und ob die Kosten für einen eigenen Gutachter übernomen werden sonst hast du nichts gekonnt.

    Eine Wertminderung kommt regelmäßig auch nur dann in Frage, wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zum Gesamtwert des Fahrzeugs keinen "Bagatellschaden" darstellen (also 1000.- Rep.kosten, Fzg.-Wert 25.000.- wäre ein Bagatell) Die Grenze bezüglich Alters und Laufleistung zieht man derzeit allgemein bei 6 Jahren wobei auch 100.000km überschritten sein dürfen.

    Kühlen Kopf bewahren und nicht verrückt machen lassen von Leuten die meinen etwas zu wissen.

    Gruß T2-Fahrer

  14. #14








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Zitat Zitat von T2-Fahrer Beitrag anzeigen
    Die Grenze bezüglich Alters und Laufleistung zieht man derzeit allgemein bei 6 Jahren wobei auch 100.000km überschritten sein dürfen.
    Eine solche Grenze gibt es nicht!!

    Unfall – Blog Blogarchiv Wertminderung bei 8 und 11 Jahre alten PKWs

  15. #15
    Avatar von MarcusMüller







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Ihr überseht alle ein wichtiges Detail bei diesem Schaden: Es handelt sich nicht um einen Verkehrsunfall. Die gesamte Rechtssprechung die hier genannt wurde bezieht sich aber auf Verkehrsunfälle.
    Ob so ein Werkstattschaden genauso reguliert wird sollte man also zunächst mit einem Anwalt besprechen.

    Unabhängig davon ist ein eigener Gutachter natürlich zu empfehlen - ich bin aber nicht sicher, ob man den evtl. selbst zahlen muß.

    Gruß, Marcus

  16. #16








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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Ich kann jetzt nur für Österreich und für meinen Fall sprechen, so sieht es hier aus:

    Mir fuhr eine junge Dame in die Seite, Fahrertür, Schiebetür, Deckel unter dem Tankdeckl und die Alufelge waren kaputt. Es wurden alle Teile getauscht, da nicht mehr reparabel. Gesamtschadensumme: 4678,30 €
    Wegen ein paar unschöner Sachen (u.a. Falschangaben der jungen Dame bei der Polizei(!!!) schaltete ich meinen RA ein um 1. mich wieder ins rechte Licht zu rücken und 2. wollte ich meine Wertminderung - auf die ich eigentlich Anfangs keine Wert legte, da mir die Dame so Leid tat...

    Fakt ist: Auto war 18 Monate alt, Laufleistung 35tkm, Neupreis 56t€. Die Wertminderung wurde mittels Tabelle errechnet. Bei mir kamen lächerliche 800€ heraus.
    Weiters meinte mein RA dass hier in Österreich nur Autos bis 3 Jahre und unter 100tkm Anspruch auf eine Wertminderung haben. Ich kenne den RA, hatte ihn schon öfters in Anspruch nehmen müssen.

    Ich hoffe ich konnte einen kleinen Einblick in die Situation geben, aber wie gesagt, das gilt für Österreich.

    mfG
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  17. #17

    Avatar von ZwilliMami







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Erstmal an Euch allen!!!
    Und Jaaaaa - ihr habt mir jetzt unwahrscheinlich Schiß gemacht...
    Aber der Reihe nach:
    Zitat Zitat von newt3 Beitrag anzeigen
    1) (...)für ein fahrzeug was bisher halt unfallfrei war.
    2) (...)aber dennoch solltest du dich mit dem gedanken anfreuden das fahrzeug abzugeben.
    (...)
    zu 1) absolut unfallfrei
    zu 2) anFREUNDEN kann ich mich mit dem Gedanken ganz und gar nicht... Der grobe Plan sah so aus, daß bald mal der Cali dazu kommt und die Dieselkuh als Arbeitsfahrzeug meines Mannes umfunktioniert werden sollte... (Er will doch auch mal T5 fahren...)
    Zitat Zitat von Toyota2000GT Beitrag anzeigen
    (...)
    1) Wertminderung gibt es nach meinem Wissen nur für ein Fahrzeug, das unter 5 Jahre ist. Danach wird eine Reperatur als Wertsteigerung angesehen .
    (Ich hoffe für dich, das der Gutachter mir damals Mist erzählt hat)

    2) (...)Hol dir Beistand - zur Not beim ADAC. Ich glaube du hast auf jeden Fall ein Anrecht auf ein Zweites Gutachten. (...)
    zu 1) Das hab' ich auch gelesen... Wie schön, daß die Dieselkuh ca. 2 Wochen vor Schaden 5 Jahre alt geworden ist (EZ)...
    zu 2) Hab beim ADAC mal angerufen. Die waren so freundlich und haben mir nen Gutachter in der Nähe genannt... Da meld ich mich mal morgen, um mal die Kosten usw. zu hinterfragen... Gleichzeitig wird sich morgen nen ADAC-Anwalt mit mir in Verbindung setzen... Der wird ja wohl wissen, ob es bei Wertminderung gewisse Altersgrenzen bzw. km-Begrenzung gibt... Ich werd es Euch wissen lassen...
    Zitat Zitat von MV97 Beitrag anzeigen
    (...)
    Um hier weiter zu diskutieren bräuchten wir wohl Fotos...
    (...)
    Kommt sofort... Ich lese die parallel schon aus...
    Zitat Zitat von MarcusMüller Beitrag anzeigen
    (...)
    Unabhängig davon ist ein eigener Gutachter natürlich zu empfehlen - ich bin aber nicht sicher, ob man den evtl. selbst zahlen muß.
    (...)
    So wie ich es verstanden hab, muß ich in Vorkasse und kann mir das dann von der Versicherung zurückholen... Aber auch da frag ich mal den Anwalt morgen, welche Vorgehensweise wohl die bessere wäre... Das Dumme ist, daß ich noch gar keine Ahnung hab, um was für eine Schadenshöhe es sich hier handelt (Aber vielleicht kann's ja einer von Euch grob schätzen, wenn gleich die Bilder kommen... Vielleicht ist es ja doch nicht ganz so arg... Ich hab doch mal wieder null Ahnung...)... Noch hab ich von der Versicherung nichts vorliegen... Bis Mittwoch halt ich noch die Beine still...
    Ganz liebe Grüße von der Insa...


  18. #18
    Avatar von MarcusMüller







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Wie schon gesagt handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall. Daher läuft die ganze Regulierung und vor allem Abwicklung unter Umständen anders. Die ganzen genannten Regeln gelten für Verkehrsunfälle - hier aber gilt normales Schadenersatzrecht, das u.U. anders aussieht.

    Die Erstattung des eigentlichen Schadens ist davon nicht so betroffen aber der Ablauf kann schon anders sein.

    Gruß, Marcus

  19. #19

    Avatar von ZwilliMami







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    So, wie gesagt:
    Nun die Bilder, die wohlbemerkt NACH der Hammeraktion gemacht wurden... Irgendwie war ich in der Werkstatt nicht so geistesanwesend, um mein Handy zu zücken...
    Eigentlich sieht es gar nicht so schlimm aus (Ich bin aber auch ne kfz-ahnungslose Frau !)... Was mich im Nachhinein wirklich nervös macht, ist, daß es sich um ein tragendes Teil handelt...

    Mußte die Bilder ein wenig verkleinern... Ich hoffe, die Quali hat nicht so sehr gelitten...

    DSCF1770.JPG Beifahrertür - da sieht man schön die Delle...

    DSCF1772.JPG Fahrertür -mit Riß im Lack...

    DSCF1773.JPG Fahrertür - Delle und Riß nochmal...

    DSCF1774.JPG Beifahrertür - die Delle nochmal schön groß...

    DSCF1813.JPG Beifahrertür - Spaltmaß...

    DSCF1815.JPG Fahrerseite - von oben... (So verbogen war das vorher nicht...)

    DSCF1818.JPG nochmal Fahrertür: Spaltmaß, Delle, Lackaufplatzer...

    DSCF1830.JPG Fahrertür - nochmal von oben...

    DSCF1831.JPG Beifahrertür - von oben...

    DSCF1833.JPG Fahrertür - der aufgeplatzte Lack nochmal aus der Nähe...

    So, nun Eure Meinungen dazu???
    Reicht es, datt ganze rauszuziehen???
    Oder eher doch "schneiden"???
    Kann man das überhaupt so pauschal anhand von Fotos sagen???
    Kann man anhand dieser Fotos die Schadenshöhe vielleicht näher eingrenzen???

    schonmal im Voraus...
    Ganz liebe Grüße von der Insa...


  20. #20
    Avatar von matrose







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    AW: Schweller verbogen - Wertminderung???

    Hi Insa,

    da habt Ihr ja mal wieder echtes Pech gehabt. Unser Mitgefühl habt Ihr jedenfalls.

    Ich denke aber in Vorkasse gehen musst Du nicht unbedingt. Wenn es ein Versicherungsfall wird, kann die reparierende Werkstatt bestimmt direkt mit der abrechnen. Stichwort: Abtretungserklärung

    Wie es ansonsten abgerechnet wird wegfen Gutachter...hmm. Gute Frage ist ja kein VKU. Anwalt ist immer gut.

    Ich hatte mal ne Klage gegen einen unsachgemäßen Einbau einer Gasanlage, da wurde der Gutachter vom Gericht bestellt. Aber so weit seit Ihr zum Glück ja noch nicht.

    Gruß
    M.
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