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  1. #1








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    Steruersparnis durch Küchenmodul

    Hallo Zusammen,

    bin durch Zufall auf diesen Link gestoßen. Dort steht u.a.
    Steuer "Ergebnis: Mit ~ 300 € Ersparnis pro Jahr haben sich die Kosten für die Küchenbox bereits nach 2 Jahren amortisiert."

    Ist das wirklich so? Kann ich mit Box aus dem normalen MV einen Camper machen? Was, wenn die Box ausgebaut ist?

    Gibts da Erfahrungswerte?

    gruß
    tobi

  2. #2








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    AW: Steruersparnis durch Küchenmodul

    Hallo Tobi,

    ich denke das wird so (nicht mehr) funktionieren. Meines Wissens nach gibts seit einiger Zeit verschärfte Bedingungen:

    Siehe auch z.B. hier: Hessisches Ministerium der Finanzen - Besteuerung von Büro- und Konferenzmobilen sowie Wohnmobilen

    Und das wird bei uns im "Ländle" nicht anders gehandhabt. Das mit der Steh-Höhe lässt sich zwar über ein Aufstelldach realisieren, aber dieser Aufwand wird sich finanziell nie rechnen. Ich hätte mit meinem Bus um ein Haar direkt zum Finanzamt fahren müsen zwecks persönlicher Inaugenscheinnahme, gerettet hat mich nur, dass das eingebaute SCA Dach in den KFZ Papieren eingetragen war (wie die übrige Campingausstatung eben auch).

    Verbindliche Infos gibts aber auf jeden Fall bei Deinem Finanzamt.

    Grüße
    Werner

  3. #3








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    AW: Steruersparnis durch Küchenmodul

    danke. hätt mich ja auch gewundert..., nicht sehr seriös die Aussage auf der Seite.
    Hier nochmal zum Nachlesen vom obigen Link (Stand 05.03.2010)

    Der Wohnbereich muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen. Auch bei der Beurteilung von als Wohnmobile zugelassenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für das Finanzamt nicht verbindlich ist.

    Wann spricht man von „unechten“ Wohnmobilen?

    Dies sind vor allem kleinere „Wohnmobile“, die z.B. die Mindeststehhöhe nicht erreichen. Solche Fahrzeuge, die oftmals auf den Fahrzeugkonzepten von Kleinbussen, Geländewagen oder Mehrzweck- bzw. Kombinationskraftwagen basieren, entsprechen nicht den für Wohnmobile maßgebenden objektiven Beschaffenheitskriterien. Nach dem Willen des Gesetzgebers unterliegen diese Fahrzeuge als Pkw der Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoffausstoß.

  4. #4

    Avatar von xl185s







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    AW: Steruersparnis durch Küchenmodul

    " ...Mit Installation der Küchenbox erfüllt der Multivan die Kriterien eines Sonder-Kfz-Wohnmobil. Somit wird der Camper deutlich günstiger in der Kfz-Versicherung eingestuft..."

    Hallo Leute,
    Hier gehts um die Versicherung! Dabei gibte aber m.W. Unterschiede bei der Kasko oder Schadenfreiheitsrabatten...also bitte genau rechnen!
    Das wurde hier avber auch schon durchdiskutiert...sucht mal schön.;-)

    Grüße,
    Christoph
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  5. #5

    Avatar von Fermi







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    AW: Steruersparnis durch Küchenmodul

    Zitat Zitat von tg0042 Beitrag anzeigen
    Wann spricht man von „unechten“ Wohnmobilen?
    Auf dem Weg mit dem unechtem Womo kannst du deinen Bus aber als Womo versichern. Für Steuererleichterung gelten die oben genannten strengeren Kriterien. Ich musste meinen Bus auch vorführen. Sogar das SCA Dach muss ich aufstellen, bevor mir der Steuerbeamte das Womo abgenommen hat.
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