T5 als LKW/Sonder-KFZ-Bürofahrzeug

caravelle

Top-Mitglied
Ort
NRW
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
07/2015
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Rotes "D" und rotes "I"
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Radio / Navi
RNS 315
Extras
BlueMotion, NSW, Licht&Sicht, MFL, Climatic, el. anklap. Spiegel, el. GSHD, drehb. Vorders., u.v.m.
Umbauten / Tuning
Chrompaket, Spiegel u. Anbauteile in Silber, Wurzelholzdekor, NSW im Edition-Design, Zuh. aufg.
FIN
WV2ZZZ7HZFH14XXXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
1991-2005: T4 Kombi 75kW 5SG; 2005-2010: T5 Caravelle 77kW 5SG; 2010-2015: T5GP MV-SL 103kW 6SG
Hallo T5-Gemeinde,

wer hat von euch seinen T5 als LKW/Sonder-KFZ-Bürofahrzeug zugelassen?

War die Vorführung beim TÜV problemlos? Wie hoch waren die Kosten?

Hat das Finanzamt Probleme bereitet? Wie hoch ist eure Steuer?

Welche Konditionen habt ihr bei der Versicherung?

Habe mich heute ein wenig schlau gemacht. Bei mir ist das Problem momentan die Versicherung, die steigt im Schnitt der nächsten 4 Jahre um durchschnittlich EUR *530,00 p.A., bei der Zulassung als LKW.

Bei einer Steuerersparnis von derzeit ca. EUR *130,00 p.A. dürfte die KFZ-Steuer schadstoffbedingt (kein DPF) um EUR *400,00 p.A. steigen, damit sich die Sache für mich rechnet.

Und den Zuheizer muß ich noch zur Standheizung aufrüsten lassen.

Sollte ich keine günstigere Versicherung finden, rechnet sich die Sache für mich nicht!

Grüße, caravelle.
 
So schlecht sind die Fragen doch gar nicht. ;)

Zuerst bräuchten wir von jemanden die Schlüsselnummern

Nordlicht?

Damit zur Versicherung und klären ob es für diese Fahrzeugart eine spezielle "günstigere" Einstufung gibt als LKW.

Grüße Kalli
 
Hallo,

ganz so einfach ist das mit dem So.-Kfz. Bürofahrzeug nicht. Ich habe mir vom TÜV mal eine Liste schicken lassen, was alles Voraussetzung ist um eine Umschlüsselung zu erhalten. Die Liste liegt aber im Büro und ich bin gerade zu Hause. :(

Was ich noch aus dem Kopf weiß, sind vorgeschriebene Schreibtischflächen (in m²), Beleuchtungsstärken der Lampen (in Lux), Standheizung, u.v.a.m.

Morgen werde ich die Details mal posten. Schlüsselnummern waren da aber nicht dabei. Ein Anruf bei TÜV oder Dekra klärt das aber. Mit dem Thema Versicherung habe ich mich noch nicht beschäftigt, da unsere Kunden für Bürofahrzeuge fast nur Bundesbehörden sind. Die versichern anders als Otto-Normal-Autofahrer.

Das Thema war schon mal interessant geworden als die Besteuerung auf Geländewagen über 2,8 to. hochgesetzt wurde, IMO wurde damals aber kein einziges Fahrzeug umgerüstet. Die Kosten waren zu hoch und standen nicht im Verhältnis zu den Einsparungen.

Fakt ist: das lohnt sich nur, wenn man sein Auto auch wirklich als rollendes Büro (oder neudeutsch "Mobile Office") nutzen will. Die nötigen Umbauten sind schon erheblich.

Wie gesagt: morgen mehr...

Gruss vom Nordlicht
 
Steuerschlüsselnummern kann ich mal eben beisteuern...
 

Anhänge

  • 20051221145056.pdf
    156,3 KB · Aufrufe: 179
Hier mal die Anforderungen gemäß TÜV Nord:

Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen
(bei T5 als 5-Sitzer o.k., werden evtl. die restlichen Sitze ausgetragen?)

Mindestabmessungen Schreibtischfläche mindestens 100 x 60 cm
(evtl. größere Tischplatte auf Klapptisch befestigen)

Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt sein
(selbstverständlich)

Schubkästen und Türen müssen mit Auszugssperren versehen sein
(auch selbstverständlich)

Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln mindestens 3 mm
(auch selbstverständlich)

Arbeitshöhe von Schreibtischen mindestens 65 cm, höchstens 75 cm
(wird erfüllt)

Arbeitshöhe von Schreibmaschinentischen mindestens 58 cm, höchstens 68 cm
(Schreibmaschinentisch nicht unbedingt notwendig?)

Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen, t=60 cm, h=62 cm, b=58 cm
(evtl. nur als 5-Sitzer zu erfüllen, werden evtl. die restlichen Sitzplätze ausgetragen?)

Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein
(evtl. Nachweis, das bei VWN drehbar und höhenverstellbar nocht kombinierbar)

Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes mindestens 600 Lux
(evtl. 12V Schreibtisch Halogenbeleuchtung)

Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz mindestens 1000 mm
(das schaffen wir soeben)

Lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeuges mindestens 1650 mm
(nur im Cali oder Hochdach möglich!)

Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung
(WWZH, Standheizung, oder aufgerüsteter Zuheizer)

Also, Kopfzerbrechen bereitet mir die lichte Höhe von 1650 mm im Innenraum. Damit können wir nicht dienen.

Und der Punkt mit den Sitzen, welche zum Erfüllen der Anforderungen ausgebaut werden müssen. Werden diese in der Zulassung ausgetragen (Sitzbefestigungspunkte ausbauen)?

Und der Punkt mit den höhenverstellbaren und drehbaren Sitzen, geht beim T5 nicht (sollte aber durch Nachweis kein großes Prob sein)?

Grüße, caravelle.

P.S.: Soweit ich weiß, ist aber hier im Forum jemand, der einen MV als Bürofahrzeug zugelassen hat. Bitte melden!
 
Hallo Caravelle,

genau den Text vom TÜV Nord habe ich auch. Habe ich mir ja die Tiparbeit gespart. :D

@Pille
Woran erkenne ich jetzt die Besteuerung eines "So.-Kfz. Bürofahrzeug"?

Gruss vom Nordlicht
 
Original von NORDLICHT

Woran erkenne ich jetzt die Besteuerung eines "So.-Kfz. Bürofahrzeug"?

Gruss vom Nordlicht

Die Umbauten bekommt man bestimmt hin,aber genau :

Die Schlüsselnummern entscheiden über Sinn oder Unsinn der Aktion.

Vielleicht doch mal bei einer Versicherung anrufen ?


Grüße Kalli
 
Wenn ich das richtig verstanden habe sind die Schlüsselnummern nur für die Besteuerung der Schadstoffe da.
Durch den Umbau wird ein KFZ doch nicht schadstoffärmer.
Wo soll denn da der Gewinn liegen?

Alle von Pille angegebenen Schlüsselnummern sind doch für Besteuerung nach Hubraum, da dürfte doch dann gar kein Gewinn bei herauskommen.

Michael
 
Umbauten und Steuern

@Kalli:

Wie kriegen wir denn ohne Dachumbau eine lichte Innenraumhöhe von 1650 mm hin? Wir haben gerade mal ca. 1400 mm! 8o

Und ´nen Hochdach pflanze ich mir nicht auf!

Evtl. gibt´s ´ne Ausnahmegenehmigung, da der T5 ein "klassisches" Bürofahrzeug ist. Mal sehen, ob mein "Freundlicher" da etwas erreichen könnte.

@Nordlicht:

Die KFZ vom BAG u.a. Behörden haben doch auch nicht immer ein Hochdach, oder?

@hoppen123:

Soweit ich weiß, beträgt die Jahressteuer für ein Sonder-Kfz-Bürofahrzeug derzeit EUR *172,00.

Es ist nur die Frage, wie stuft die Versicherung ein. LKW, bis 3,0t zGG, Werkfernverkehr? Das wäre zu teuer!

Grüße, caravelle.
 
RE: Umbauten und Steuern

Original von caravelle
@Nordlicht:

Die KFZ vom BAG u.a. Behörden haben doch auch nicht immer ein Hochdach, oder?

Behörden zahlen keine Kfz.-Steuer, daher lassen die die Fahrzeuge auch nur "normal" zu.

Gruss vom Nordlicht
 
RE: Umbauten und Steuern

@Nordlicht:

Ich meine ja auch nur wegen der Anforderung 1650 mm, sollte die arbeitsergonomisch begründet sein, wäre das wohl quatsch, wenn uns eine "Behörde" dies abverlangt, aber andere "Behörden" darauf verzichten können.

Grüße, caravelle.
 
RE: Umbauten und Steuern

Hallo Caravelle,

Dein primäres Problem ist derzeit nicht der eigentliche Innenausbau, sondern die "einfache" Frage was Du letzt endlich an KFZ Steuer und /oder Versicherungsprämie sparst. Das ist doch der Zweck der Übung.

Sehe ich dass richtig ? Solange das nicht geklärt ist würde ich mir über die "normgerechte" Inneneinrichtung keine Gedanken machen.

LKW Zulassungen "LKW Geschlossen" werden ohne Schlüsselnummern nach kW versichert.

Sollte das bei den Büro-Fahrzeugen anders sein wird wohl die Versicherung eine Schlüsselnummer zur Einstufung haben wollen.

Habe gerade bei der DA Direkt nachgesehen. Werden nur die handelsüblichen T5 als versicherbar aufgezeigt.

Ich glaube da ist der Weg zum Makler angebracht.


Grüße Kalli
 
RE: Umbauten und Steuern

@Caravelle

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, je nach dem was du beruflich machst:

- "LKW mit festen Regaleinbauten": machen wir sehr häufig, z.B. bei Fahrzeugen von Siemens, die steuerlichen Einsparmöglichkeiten kenne ich aber leider nicht
- "selbstfahrende Arbeitsmaschine": das ist sehr beliebt (weil steuerlich sehr günstig, Versicherung???), aber schwer zu bekommen. Haben wir z.B. bei diesem T5 gemacht

Zum Thema Behörden:
Der TÜV ist keine Behörde! Die Anforderungen bezüglich der So.-Kfz. Bürofahrzeug die du auch zitierst sind die Auslegung des TÜV Nord. Der TÜV Süd kann das ganz anders auslegen. IMO hat der TÜV Nord Anforderungen an Büroarbeitsplätze herangezogen und die auf die Gegebenheiten in einem Fahrzeug angewendet. Allerdings haben wir bis jetzt auch nur Sprinter / LT als So.-Kfz. Bürofahrzeug beim TÜV umgeschlüsselt...

Gruss vom Nordlicht
 
AW: RE: Umbauten und Steuern

- "LKW mit festen Regaleinbauten": machen wir sehr häufig, z.B. bei Fahrzeugen von Siemens, die steuerlichen Einsparmöglichkeiten kenne ich aber leider nicht
ohne sonstige 'Ermaessigungen' (wie unten von Dir angesprochen) tut sich da nix, LKW ist LKW, egal obmit oder ohne Regalen,
- "selbstfahrende Arbeitsmaschine": das ist sehr beliebt (weil steuerlich sehr günstig, Versicherung???), aber schwer zu bekommen. Haben wir z.B. bei diesem T5 gemacht
"sehr guenstig" ist nett umschrieben fuer "frei" ;) - leider ist die Versicherung meist extremst teuer, sofern man keine Sonderabsprache mit denen treffen kann - ich hatte vor einiger Zeit mal angefragt, da sollten es 1800 EUR p.a. sein, kein SFR, nur Haftpflicht, keinerlei Nachlaesse! Fuer ungefaehr die Haelfte gibt's Wohnmobilversicherung incl. Vollkasko als Anfaenger (100%), da kann man die Steuer noch gemuetlich von bezahlen und hat immer noch was uebrig!

Aber eine Tuev-Eintragung als Buero- oder wasauchimmerfzg. ist finanzamtsseitig nicht verpflichtend, die stufen ein wie sie wollen (und duerfen das leider auch meist :().
 
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