Schroeder
Top-Mitglied
- Ort
- Münsterland
- Mein Auto
- T6 Caravelle
- Erstzulassung
- 04.2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- Luftstandheizung, zweite Schiebetür, AHK, Climatronic, Komfortsitze
- Umbauten / Tuning
- 2 x MRV-F545, MRV-F345, exact M18W, Hertz Mille Legend
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- T5 Caravelle MJ 2005
Jetzt bin ich erst einmal platt!!!
Wegen eines Defektes am Vorderrad (Schraube im Reifen) musste ich das Rad wechseln und habe hinterher die Anleitung gelesen. Was ich da fand, finde ich schon enorm krass! Ich zitiere aus Heft 3.2, Seite 71, rechte Spalte, oben:
Mein Highline hat aber seit WERK schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000kg.
Und nu, kann ich mir das Gewicht des Hebers sparen
Übrigens, der reparierte Reifen wurde beim Reifenhändler zurückmontiert. Das waren mal eben 25 Euro für die Reparatur und das wegen so einer dämlichen kleinen Schraube.
Gruss
Peter
Wegen eines Defektes am Vorderrad (Schraube im Reifen) musste ich das Rad wechseln und habe hinterher die Anleitung gelesen. Was ich da fand, finde ich schon enorm krass! Ich zitiere aus Heft 3.2, Seite 71, rechte Spalte, oben:
Bei Fahrgestellen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2800kg beträgt, darf der werkseitig gelieferte Wagenheber nicht benutzt werden.
Mein Highline hat aber seit WERK schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000kg.
Und nu, kann ich mir das Gewicht des Hebers sparen
Übrigens, der reparierte Reifen wurde beim Reifenhändler zurückmontiert. Das waren mal eben 25 Euro für die Reparatur und das wegen so einer dämlichen kleinen Schraube.
Gruss
Peter