wenzura
R.I.P.
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 06/07 WV2ZZZ7HZ8H005xxx
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RNS MFD DVD mit Soundsystem
Hallo zusammen,
hier gibt es ja einige glückliche Cali-Besitzer, die den Wagen trotz Zulassung als Pkw (Fahrzeug der Klasse M) als WoMo versteuert haben; das entnimmt man jedenfalls einem ellenlangen Fred aus dem Jahre Anno '93 *seufz*.
So. Und nun schrieb ich hoffnungsfroh ans FA, als Einspruch per Einschreiben, da mein FZ erwartungsgemäß als Pkw versteuert wurde:
"Bei dem zu versteuernden Fahrzeug handelt es sich nach Artikel 1 § 2 Abs. 2 b KraftStG festgelegten Definition, neueste Fassung, um ein Wohnmobil.
Es heiß hier:
"Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."
Diese Bedingungen erfüllt das Fahrzeug. Anliegend überreiche ich Fotos vom Fahrzeug. Ich bitte um Abänderung des Steuerbescheides."
So. Und was ist?
Der "gute" Mann vom FA beharrt weiter auf seiner Meinung, das FZ nur dann als WoMo zu versteuern, wenn ich es habe umschreiben lassen.
Ich könnte brechen, ehrlich. Warum geht nicht einmal was einfach, mmmh?
Was tun? Es kann doch nicht sein, das der eine Steuerbürger zur Kasse gebeten wird, der andere nicht, für den einen gelten diese Regeln, für den anderen andere.
Frage: Wie überzeuge ich das FA, ohne gleich zum Anwalt zu rennen, obwohl, mir ist danach. Das I-net spuckt nichts Brauchbares mehr aus, a la "bitte tun sie dies oder jenes bei Willkür durch den FA-Beamten".
Habt ihr eine Idee?
Grüße und danke fürs zulesen
Wenzi
hier gibt es ja einige glückliche Cali-Besitzer, die den Wagen trotz Zulassung als Pkw (Fahrzeug der Klasse M) als WoMo versteuert haben; das entnimmt man jedenfalls einem ellenlangen Fred aus dem Jahre Anno '93 *seufz*.
So. Und nun schrieb ich hoffnungsfroh ans FA, als Einspruch per Einschreiben, da mein FZ erwartungsgemäß als Pkw versteuert wurde:
"Bei dem zu versteuernden Fahrzeug handelt es sich nach Artikel 1 § 2 Abs. 2 b KraftStG festgelegten Definition, neueste Fassung, um ein Wohnmobil.
Es heiß hier:
"Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."
Diese Bedingungen erfüllt das Fahrzeug. Anliegend überreiche ich Fotos vom Fahrzeug. Ich bitte um Abänderung des Steuerbescheides."
So. Und was ist?
Der "gute" Mann vom FA beharrt weiter auf seiner Meinung, das FZ nur dann als WoMo zu versteuern, wenn ich es habe umschreiben lassen.
Ich könnte brechen, ehrlich. Warum geht nicht einmal was einfach, mmmh?
Was tun? Es kann doch nicht sein, das der eine Steuerbürger zur Kasse gebeten wird, der andere nicht, für den einen gelten diese Regeln, für den anderen andere.
Frage: Wie überzeuge ich das FA, ohne gleich zum Anwalt zu rennen, obwohl, mir ist danach. Das I-net spuckt nichts Brauchbares mehr aus, a la "bitte tun sie dies oder jenes bei Willkür durch den FA-Beamten".
Habt ihr eine Idee?
Grüße und danke fürs zulesen
Wenzi