Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

wenzura

R.I.P.
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
06/07 WV2ZZZ7HZ8H005xxx
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS MFD DVD mit Soundsystem
Hallo zusammen,

hier gibt es ja einige glückliche Cali-Besitzer, die den Wagen trotz Zulassung als Pkw (Fahrzeug der Klasse M) als WoMo versteuert haben; das entnimmt man jedenfalls einem ellenlangen Fred aus dem Jahre Anno '93 *seufz*.

So. Und nun schrieb ich hoffnungsfroh ans FA, als Einspruch per Einschreiben, da mein FZ erwartungsgemäß als Pkw versteuert wurde:


"Bei dem zu versteuernden Fahrzeug handelt es sich nach Artikel 1 § 2 Abs. 2 b KraftStG festgelegten Definition, neueste Fassung, um ein Wohnmobil.

Es heiß hier:

"Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

Diese Bedingungen erfüllt das Fahrzeug. Anliegend überreiche ich Fotos vom Fahrzeug. Ich bitte um Abänderung des Steuerbescheides."


So. Und was ist?

Der "gute" Mann vom FA beharrt weiter auf seiner Meinung, das FZ nur dann als WoMo zu versteuern, wenn ich es habe umschreiben lassen.

Ich könnte brechen, ehrlich. Warum geht nicht einmal was einfach, mmmh?

Was tun? Es kann doch nicht sein, das der eine Steuerbürger zur Kasse gebeten wird, der andere nicht, für den einen gelten diese Regeln, für den anderen andere.

Frage: Wie überzeuge ich das FA, ohne gleich zum Anwalt zu rennen, obwohl, mir ist danach. Das I-net spuckt nichts Brauchbares mehr aus, a la "bitte tun sie dies oder jenes bei Willkür durch den FA-Beamten". :evil::evil:

Habt ihr eine Idee?

Grüße und danke fürs zulesen
Wenzi
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo,

dasselbe habe ich auch versucht aber auch mein FA steht auf dem Standpunkt dass es nur wenn es umgeschrieben und vom TÜV eingetragen ist ein WoMo ist.
Mann kann es ja wenn man es neu kauft wählen ob es ein PKW oder WoMo sein soll.

Gruß

Dieter
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo

Wie ich in einem anderen Fred schon mal ausführte reichte ein Anruf beim FA, die nette Dame fragte nach meinem Kennzeichen, ich sagte ihr "Wohnmobil-Besteuerung", sie sagte: "Ja, hier steht ja eindeutig VW California, kein Problem, sie bekommen einen neuen Bescheid von uns".
Das war alles, zwei Wochen später neuer Bescheid über 290 Euro.
(meine Zulassung lautet auf PKW)

Gruß T2-Fahrer
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

@T2-Fahrer:

Dann darf ich also festhalten, das FA "Bayern" entscheidet nach einem kurzen Telefonat wunschgemäß, das FA "Niedersachen" (meins) also nicht *grumpf*.

@doc_mech:

Das Kennz. SHG ist Stadthagen, oder?!? Damit ebenfalls Niedersachen *glaub*.

Ich halte fest: In Bayern ja, in Niedersachen nein. Ist das rechtens?? Ich finde "NÖ"!! :mad::mad: Die setzen sich über EU-Recht hinweg ... ?!?!?

(reicht, wenn Bayern deutlich mehr Feiertage hat, als wir hier ;););))

Soll ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen? Oder wohin muß ich klagen? Ich habe einen guten Steueranwalt.:help:


Grüße
Wenzi
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo Wenzi,
wir haben uns auch schon rumgeärgert, siehe

http://www.t5-board.de/board/t5-california/29229-welche-kfz-steuer-fuer-womo-2.html#post450540

Ob es die Streiterei wert ist, wage ich zu bezweifeln, da ein PKW nun mal kein WoMo ist. Aber falls Du einen - hoffentlich - kostengünstigen und begnadeten Steueranwalt hast, sollte ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt (Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen?) und dann munter beim Finanzgericht geklagt werden können. Halte uns "Benachteiligten" doch auf dem Laufenden, was raus kommt.
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo Wenzi,

ich möcht ja jetzt ungern Salz in die Wunde streuen, aber warum schreibst Du Ihn nicht einfach um zum Womo?? Ist ein einmaliger Termin beim TÜV kosten so um die 70 Euronen, Zeitaufwand ne halbe Stunde (so war's bei mir). Danach noch schnell zur Zulasssungsstelle neuen Schein holen und gut is.....
Ist auch dann versicherungstechnisch ne Spur günstiger (bei mir zumindest) und keine blöden Einschränkungen wie Jahreskilometer, alle aus der Familie dürfen fahren usw

und es ist in Bayern nicht überall so, das ein Anruf beim FA genügt, es hängt vom jeweiligen Finanzamt ab in wie weit Sie ihrem braven Steuerzahler glauben oder nicht. Ich hatte einen dirketen Vorführtermin beim Finanzamt...... Fotos genügten hier nicht...

Ciao Fly
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist nicht entscheident, sondern lediglich ein Indiz. Die weiteren Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt. Nach dem Einspruch folgt die Klage beim zuständigen FG.
Es ist völlig normal, das die Entscheidungen von FA zu FA anders ausfallen können.
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist nicht entscheident, sondern lediglich ein Indiz. Die weiteren Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt. Nach dem Einspruch folgt die Klage beim zuständigen FG.
Es ist völlig normal, das die Entscheidungen von FA zu FA anders ausfallen können.

So isses uns so wars auch bei mir in Frankfurt/M.

Ich habe erstmal förmlich Widerspruch eingelegt (allerdings um ca. 4 Monate verspätet) und dann Bilder hingeschickt und eine leibhaftige Vorführung angedroht. :D

Dies aber nach Vorankündigung an die entsprechende Sachbearbeiterin im FA.
Daraufhin kam von dort ein RR (welch Erstaunen über diesen Service! :eek:) und eine kleine Diskussion mit dem Fazit "geht nicht ohne Umschreibung" und ich "bitte, bitte, geht doch bei anderen FA auch".

Daraufhin Nachfrage der Sachbearbeiterin beim Cheffe, drei Tage später neuer Bescheid im Briefkasten - rückwirkend mit Erstattung für ein halbes Jahr! :tongue::tongue:

Die Auskunft: Reine Ermessenssache des FA vor Ort. :p

Bei mir wäre übrigens die Versicherung durch den hohen Wertzuschlag bei einem neuen Wohnmobil sehr viel teuerer geworden wie die Ersparniss durch die Steuer gebracht hätte, also hätte ich es sonst gelassen und nicht umgemeldet.

Sorry Wenzura, so scheint das FA-Leben zu ticken, ob da eine Klage lohnt? :confused:
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!









Hallöchen Alle,
ich hab' es mit meinem FA in Lüchow/Niedersachsen probiert, keine Chance, Umschreibung als WoMo zwingend notwendig !
Das kommt für mich aber nicht in Frage, bin auf SF24. (Beim WoMo höchstens SF10 und Absturz tief in den Keller nach nur einem Bumms.)
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist nicht entscheident, sondern lediglich ein Indiz. Die weiteren Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt. Nach dem Einspruch folgt die Klage beim zuständigen FG.
Es ist völlig normal, das die Entscheidungen von FA zu FA anders ausfallen können.


Ich denke, hier liegt der Hase im Pfeffer (oder so). Danke dafür.

Ich habe heute nochmals ein entspr. Schreiben an das FA gesandt und gleichzeitig um einen Termin zur Vorführung gebeten, so dass man sich persönlich überzeugen kann.

Mal sehen, was die dazu sagen. Ich werde berichten.

Umschreibung kommt aus den von MASOZE genannten Gründen für mich auch nicht in Fragen.

Grüße
Wenzi
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo wenzura,

auf gar keinen Fall solltest Du klein beigeben in diesem Streit.....

Bin selber bei diesem Verein (allerdings nicht in der KfzSteuer-Stelle, sondern im Prüfungsdienst) u. kann nur sagen, dass Hartnäckigkeit sich (fast) immer auszahlt.
Bei mir (Schleswig-Holstein) musste ich lediglich ein kurzes Erläuterungsschreiben und "Beweisfotos" einreichen.

Das Kfz-Steuer-Gesetz ist Bundesrecht und darf (eigentlich) nicht je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden.
Meines Erachtens ist schon der Gesetzeswortlaut eindeutig und spricht für die Qualifizierung als
Womo :

§ 2 Abs. 2 b KfzStG
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG , wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

Hier noch einmal eine ausführliche Argumentstionshilfe bezgl. der Ausbauten:

Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig Wohnzwecken dienen kann.
Mindestausstattung des Wohnteils lt. TÜV zur verkehrsrechtlichen Anerkennung:

  • Sitzgelegenheit mit Tisch
  • Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können
  • Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit
  • Schrank bzw. Stauraum
  • 1,70 m Stehhöhe innen im Fahrzeug an Spüle und Kochgelegenheit
Sämtliche Einrichtungen müssen mit Ausnahme des Tisches fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.
Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen.
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt Folgendes:

  • Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit
    • einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m²,
    • einer Mindestbreite von 0,5 m und
    • einer Mindesthöhe von 1 m.
  • Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
Auch bei der Beurteilung von verkehrsrechtlich zu Wohnmobilen umgeschriebenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht verbindlich ist.


Also unter dem Strich gesehen : T5 Cali = Wohnmobil


Und auch wenn Recht haben nicht immer Recht bekommen heißt, soltest Du durch hartnäckiges Argumentieren und ggfs. Klage vor dem Finanzgericht Erfolg haben und die "Kollegen" zur Einsicht bringen.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Thorsten
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

@T2-Fahrer:

Dann darf ich also festhalten, das FA "Bayern" entscheidet nach einem kurzen Telefonat wunschgemäß, das FA "Niedersachen" (meins) also nicht *grumpf*.

@doc_mech:

Das Kennz. SHG ist Stadthagen, oder?!? Damit ebenfalls Niedersachen *glaub*.

Ich halte fest: In Bayern ja, in Niedersachen nein. Ist das rechtens?? Ich finde "NÖ"!! :mad::mad: Die setzen sich über EU-Recht hinweg ... ?!?!?

(reicht, wenn Bayern deutlich mehr Feiertage hat, als wir hier ;););))

Soll ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen? Oder wohin muß ich klagen? Ich habe einen guten Steueranwalt.:help:


Grüße
Wenzi
Hallo Wenzi,

mein Kennzeichen ist SHA für Schwäbisch Hall in Baden Württemberg. Auch dort keine Chance auf umschreibung. Umschreiben auf WoMo lohnt nicht da ich SF 30 habe und Versicherungsmässig mehr zahlen müsste.

Gruß

Dieter
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

@Jaco

Mensch, super Thorsten!!

Danke für die Hilfe.

Im Grunde ist der Gesetzestext ja eindeutig; es wundert mich sehr, dass das FA mit dem Argument "Ermessenspielraum" durchkommt, wenn umgekehrt gilt:

"Auch bei der Beurteilung von verkehrsrechtlich zu Wohnmobilen umgeschriebenen Fahrzeugen gilt, dass die verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht verbindlich ist."

Laut TÜV-Vorschriften/Richtlinien, wenn ich das richtig verstehe? Wo genau! steht das? Kannst du mir das sagen?

Es bleibt spannend *winke* und :danke:

Grüße
Wenzi
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

@ wenzura

Mit TÜV-Vorschriften kenne ich mich leider nicht aus, der Satz ist für mich so zu verstehen, daß für die (kfz-)steuerliche Beurteilung, ob ein Womo vorliegt oder nicht eben nur die Vorschriften des KfzStG maßgebend sind u. nicht andere Vorschriften.
(Einstufungsentscheidung wird nur von der KfzSt-Stelle getroffen, egal was der TÜV dazu sagt).
Anderenfalls müsste ein Hinweis auf eine "übergeordnete" Vorschrift im KfzSt-Gesetzestext stehen.

Also "standhaft" bleiben......

Grüße Thorsten
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo,

habe heute auch mit dem Finanzamt Halberstadt (Sachsen Anhalt) gesprochen und gesagt bekommen ,wen ersichtlich in den Papieren das es ein Wohnmobil mit Stehhöhe ist dann
Wohnmobil sonst nicht. Dh. also durch Dekra umschreiben lassen und Versicherung dann als
Wohnmobil.

Und was ist dan mit der Abschreibung übers Geschäft -Weiss wär was dazu ?


Mircobus
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Hallo,

habe heute auch mit dem Finanzamt Halberstadt (Sachsen Anhalt) gesprochen und gesagt bekommen ,wen ersichtlich in den Papieren das es ein Wohnmobil mit Stehhöhe ist dann
Wohnmobil sonst nicht. Dh. also durch Dekra umschreiben lassen und Versicherung dann als
Wohnmobil.

Das stimmt so nicht. Hat jaco ja super erklärt. Der Gesetzestext sagt etwas anderes bzw. verlangt die Umschreibung nicht. Er verlangt gewisse Einbauten.

Und was ist dan mit der Abschreibung übers Geschäft -Weiss wär was dazu ?

Ein interessante Frage, die für mich (teilsweise) ebenfalls relevant ist. Der Wagen ist eine Kombilimosine, so steht es in den Papieren. Rein theoretisch dürfte es da keine Diskussionen geben, was eben auch gegen eine Umschreibung spricht. Allerdings kann man sicher sein, dass das FA querprüft und spätestens bei der Steuerprüfung Fragen aufkommen. Schaun wir mal.

Grüße
Wenzi
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Jetzt lassen wir mal die Betroffenheit und das Gejammer. Der BFH hat mehrfach entschieden, das es bei der Beurteilung nicht allein auf die Eintragung ankommen kann, sondern auf das Gesamtbild des Fahrzeuges. Und die darf jeder Finanzbeamte im Rahmen seines Ermessens beurteilen. Das kann man dann gerichtlich nachprüfen lassen. Also, so what..........
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Der BFH hat mehrfach entschieden, das es bei der Beurteilung nicht allein auf die Eintragung ankommen kann, sondern auf das Gesamtbild des Fahrzeuges.

Einer BFH-Rechtsprechung bedarf es hier m.E. gar nicht, weil die Formulierungen im Gesetz eindeutig und unmissverständlich geregelt ist.....

Und die darf jeder Finanzbeamte im Rahmen seines Ermessens beurteilen. Das kann man dann gerichtlich nachprüfen lassen. Also, so what..........

Ermessensspielräume kann es nur geben, wenn der Gesetzestext nicht eindeutig, somdern auslegungsfähig ist.... Wenn ich mir den § 2 Abs. 2 b KStG durchlese, finde ich keine Stelle, an der etwas missverständlich oder zweideutig formuliert ist.


Ich möchte hier nicht klugsch....., sondern nur die Califahrer, die einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, darin bestärken, die Sache durchzuziehen...


Zur Abscheibung :

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für den Cali würde ich als Prüfer mit 5 Jahren nach der amtlichen AfA-Tabellen für Pkw ansetzen, bei Gebrauchtfahrzeugen entsprechend weniger.

Grüsse
Thorsten
 
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!

Jetzt lassen wir mal die Betroffenheit und das Gejammer. Der BFH hat mehrfach entschieden, das es bei der Beurteilung nicht allein auf die Eintragung ankommen kann, sondern auf das Gesamtbild des Fahrzeuges. Und die darf jeder Finanzbeamte im Rahmen seines Ermessens beurteilen. Das kann man dann gerichtlich nachprüfen lassen. Also, so what..........



Entsprechendes habe ich nach stundenlanger Recherche nun auch gefunden. Es steht sogar geschrieben, dass die verkehrsrechtliche Beurteilung? (TÜV?) ausdrücklich nicht relevant ist, sondern die steuerliche Seite unabhängig geprüft werden muß, jeder Beamte ist gehalten, sich sein eigenes Bild zu machen. Ganz im Gegensatz im übrigen zu der steuerlich relevanten Einteilung in Schadstoff-/Emissionsklassen, hier gilt ausschließlich das, was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Auch DPF vorzeigen gildet nicht ;).

Meiner Mann beim FA hat es jedenfalls abgelehnt, mündlich, das FZ in Augenschein zu nehmen. Auch ein anschl. 20min Gespräch konnte ihn nicht überzeugen. Dann müsse ich halt klagen. Aber erstmal folgt der Widerspruch.

So, da sich die Sache also zuspitzt und das FA, allein um sich keine Blöße zu geben sicherlich auch dem Widerspruch nicht stattgeben wird, täte mich die Ermittlung des Gegenstandwertes brennend interessieren, verständlich sicherlich.

F67, weißt du da mehr?

Interessenvertretungen der WoMo-Fahrerverbände führen Musterprozesse in ähnlich gelagerten Fällen; man rechnet damit, durch alle Instanzen zu klagen, d. h., bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Ich möchte mal bezweifeln, dass meine finanzielle Puste soweit reicht, schließlich habe ich einen Cali gekauft :cool::cool:.


Grüße
Wenzi
 
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