doc_mech
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- März 2007
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nicht nötig, Reisen stattt Rasen
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Delta
- Extras
- Sitzheizung, PDC hinten, Climatronic, Markise
- Umbauten / Tuning
- Steckdose in Ablage Armaturenbrett
Zwischenboden in Hochschrank
Ablauf Spüle
Spannungsmesser im Armaturenbrett
Umbau WWZH zur Standheizung
TFL Hella LEDayLine
- FIN
- WV2ZZZ7HZ7H103XXX
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- California
AW: Wie kriege ich das Finanzamt ran?!???!
Hallo,
habe heute nach 2 Briefen mit dem Finanzamt telefoniert wegen der Besteuerung als WoMo. Die erste Absage war dass das Fahrzeug laut Schein nur 1,98m hoch sei und so keine Stehhöhe von 1,70 haben könne. Ich solle zum TÜV und umschreiben.
Also habe ich ein paar Fotos an das Finanzamt geschickt wo man de Stehhöhe erkennt. Die Antwort war dass die Stehhöhe nun bestätigt sei aber ich trotzdem umschreiben lasse müsse.
Am Telefon war dann die Begründung dass es im Gesetzt stehe dass es DAUERHAFT als Wohnmobil umgebaut sein muss. Und wenn es nicht im Schein steht ist es für das Finanzamt NICHT dauerhaft sondern ich kann die Einrichtung ja ohne Probleme danach wieder ausbauen.
Dies wäre die Anweisung von der obersten Finanzbehörde in Baden Württemberg. Wenn ich damit nicht einverstanden wäre stünde mir der Rechtsweg ja offen.
Hat jemand in Baden Württemberg es als WoMo versteuert obwohl es nicht in den Papieren steht?
Gruß
Dieter
Hallo,
habe heute nach 2 Briefen mit dem Finanzamt telefoniert wegen der Besteuerung als WoMo. Die erste Absage war dass das Fahrzeug laut Schein nur 1,98m hoch sei und so keine Stehhöhe von 1,70 haben könne. Ich solle zum TÜV und umschreiben.
Also habe ich ein paar Fotos an das Finanzamt geschickt wo man de Stehhöhe erkennt. Die Antwort war dass die Stehhöhe nun bestätigt sei aber ich trotzdem umschreiben lasse müsse.
Am Telefon war dann die Begründung dass es im Gesetzt stehe dass es DAUERHAFT als Wohnmobil umgebaut sein muss. Und wenn es nicht im Schein steht ist es für das Finanzamt NICHT dauerhaft sondern ich kann die Einrichtung ja ohne Probleme danach wieder ausbauen.
Dies wäre die Anweisung von der obersten Finanzbehörde in Baden Württemberg. Wenn ich damit nicht einverstanden wäre stünde mir der Rechtsweg ja offen.
Hat jemand in Baden Württemberg es als WoMo versteuert obwohl es nicht in den Papieren steht?
Gruß
Dieter