AW: Kastenwagen mit PKW-Zulassung
Zum Sonntagsfahrverbot:
Fensterbus mit PKW-Zulassung ab Werk,mit Anhänger sonntags unterwegs. Ladung Werkzeug und Material für den eigenen Betrieb. Durch Autobahnpolizei gestoppt. Begründung: Zugfahrzeug wird nicht als PKW genutzt, es wird zur Ausübung eines Handwerks benutzt. Geldstrafe für Fahrer und Halter, Punkte; Hänger musste abgehängt werden und von "richtigem PKW" abgeholt werden.
Dagegen hätte ich Einspruch mit Gericht und allem eingelegt. Die netten Freunde in Grün-Weis waren wohl nicht richtig informiert, oder wollten Dich mit Schikane belegen, weil Du sie vorher mit irgend etwas anderem geärgert hast, und Sie das nicht nachweisen konnten.
PKW ist PKW. Und Caddy mit LKW-Zulassung darf halt Sonntags mit kleinsten Anh. nicht fahren, es sei denn Du hast eine Ausnahmegenemigung.
Ist mir ähnliches passiert. Konnte ich aber abwenden oder der Betrag ist so gering das der Verwaltungsaufwand nicht lohnt das gute Geld dem schlechten hinterher zu werfen. Aber Punkte da hört der Spaß auf.
T5 als 2,8 Tonner ( ab 2,8t darf man nicht mehr auf dem Gehweg parken)
Meines Wissens über 3,5T, das gilt auch für Anh. und es geht nicht ums parken sondern um das Befahren eines Bürgersteiges (z.B. Ausweichen) Parken darf mann sowiso nicht auf dem Gehweg, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Es wird nur vielerorts geduldet.
Wenn ich meinen Mietanhänger von einer Veranstaltung selber abgeholt habe und der Kunde hatte den nicht leer gemacht, war das gewerblicher Güterverkehr. Dafür braucht man die nächste Genehmigung.
Gewerblicher Güterverkehr heißt wenn Du dafür Geld bekommst das Du Güter beförderst.
Da gibt es aber eine Tonale Freigrenze für Kleinspediteure. Ich habe mir aber Genehmigungen besorgt um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Wenn wir schon bei den Verboten sind: In Darmstadt gibt es ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art über 3,5T von 6:00-20:00 Uhr wegen der Feinstaubbelastung und Nachts 20:00-6:00 Uhr ein generelles Einfahrtsverbot. Das Schild zeigt zwar nur den LKW (klein) quer auf weisem Grund mit rotem Rand. Das gilt aber für alle KFZ über 3,5T z.B. auch für den Bus (PKW) mit Anhänger Zulässiges Zuggewicht >3,5T. Also nicht mal schnell mit den Anh. durch DA hindurchfahren ohne zu Be- u. Entladen, und Nachts überhaupt nicht. Ich mußte mir eine Ausnahmegenemigung holen (20,- €) OK. ich habe noch nie gesehen,gehört,gelesen das Klein-Gespanne ein Tiket deswegen erhalten hätten.
Ich weiß aber nicht ob in allen Stätten das gleich behandelt wird.