Kastenwagen mit PKW-Zulassung

Anthony

Jung-Mitglied
Hallo

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt, wollen wir uns für die Firma einen Kastenwagen (T5 oder Crafter) anschaffen. Nun erfahre ich von meinem Chef, dass dieser als PKW und nicht als LKW zugelassen werden soll um sich den ganzen Fahrtenschreiberaufwand zu sparen. Dazu hätte ich ein paar Fragen.

1. Kann man einen Kastenwagen einfach als PKW zulassen und auch normal als PKW versteuern oder sind da gewisse Hürden zu nehmen.

2. Muß man, wenn man den Kastenwagen als LKW zuläßt, zwingend einen Fahrtenschreiber einbauen?
 
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Meines Wissens ist eine Anmeldung vom Kasten als PKW nicht möglich. Es müssen dazu mindestens 50% des Fahrzeug Fahrgastraum sein. Der Kasten hat aber Ladefläche.
Fahrtenschreiber ist nicht Pflicht.
 
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Danke für die schnelle Antwort. Das ist genau das was ich hören wollte. Unter welchen Voraussetzungen wäre es Pflicht einen Fahrtenschreiber einzubauen? Habe gelesen das dies wohl erst ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben ist.

P.S. Lese gerade die 3,5 Tonnen gelten inkl. Anhänger. Dann käme man allerdings über 3,5 Tonnen.

P.P.S. Habe weiterhin gelesen, dass eine Ummeldung zum PKW nicht vor der Pflicht eines Fahrtenschreibers schützen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kastenwagen mit PKW-Zulassung

Habe folgendes herausgefunden:

Bei "gewerblicher Nutzung" gilt:

- bis 2800 kg zGG: keine Aufzeichnungspflicht,
- 2801 - 3500 kg zGG: "Tageskontrollblätter" genügen,
- ab 3501 kg zGG: Kontrollgerät erforderlich.


Beim "zGG" werden das zGG des Zugfahrzeugs und das zGG des aktuellen Anhängers addiert.

Das bedeutet, solange ich keinen Anhänger mit mir führe, gelten die 2,8 Tonnen für den T5 und die 3 Tonnen für den Crafter. Erst wenn ich einen Anhänger mitführe, wird dessen Gewicht zu dem zGG addiert.
 
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Ich kann die Aussagen von Anthony nur unterstützen.

Aber (was währe eine Aussage ohne Aber) bei Gewerblicher Nutzung egal ob LKW,PKW oder sonst etwas ist ein EG-Kontrollgerät über 3,5 zulässigem Zuggewicht zwingend vorgeschrieben. Bei Erstzulassung nach dem 1.5.06 muß sogar ein elektronischer mit Fahrerkarte verbaut sein. Und das wird teuer und kompliziert. Also unbedingt beim Neukauf mit bestellen. Aber das ist noch nicht alles. Jeder Fahrer/in die das KFZ bewegt muß eine Fahrerkarte zwingend besitzen. Ohne Karte darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Im nachhinein kann dann in einem externen Programm der Nachweis über fahren als unter 3,5T nachbearbeitet werden um diese Zeit nicht auf die Lenk- und Ruhezeiten anrechnen zu müssen. Also wenn beim Selbstständigen der Familienangehörige den Firmenwagen privat benutzen will, muß er/sie auch eine Karte haben und später muß über eine weitere Unternehmerkarte über eine Schnittstelle zum PC das Ganze bearbeitet werden.
Mann/Frau erhält auch nur eine Fahrerkarte nach umschreiben auf den neuen Karten-Führerschein.
Geschätzte Kosten 4.500,- bis 6.000,- € für alles zusammen.
Der einzige Vorteil vom PKW ist das nicht geltende Sonntagsfahrverbot mit Anh. dagegen spricht die erheblich höhere KFZ-Steuer.

Ich könnte zu den Thema noch Stundenlang weiter schreiben, aber ab und an muß auch ich mal etwas arbeiten.

Gruß,
handwerker-schmidt
 
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Habe ncoh etwas gefunden:

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 7 FPersV unterliegen Fahrzeuge nicht den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85, wenn diese
in der Nahzone (Umkreis von 50km um den Standort des Fahrzeugs) zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen, die der
Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt, eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Führen des Fahrzeuges für
den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt. Die Aufzeichnungspflicht entfällt durch diese Ausnahmeregelung.


D.h. unter den o.g. Voraussetzungen könnte man sich auch das Tageskontrollblatt bei Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3 Tonnen sparen.
 
AW: Kastenwagen mit PKW-Zulassung

Stimmt Du bist doch bestens informiert.

Ich bin halt auch im Fernverkehr unterwegs, und deshalb war der Nahverkehr nicht in meinem Blickfeld. Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium.

Aber dann ist auch wirklich bei 50 Km Schluss mit Anh. ziehen.
Die Grenze wird dann doch häufig überschritten.

Gruß,
handwerker-schmidt
 
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Zum Sonntagsfahrverbot:
Fensterbus mit PKW-Zulassung ab Werk,mit Anhänger sonntags unterwegs. Ladung Werkzeug und Material für den eigenen Betrieb. Durch Autobahnpolizei gestoppt. Begründung: Zugfahrzeug wird nicht als PKW genutzt, es wird zur Ausübung eines Handwerks benutzt. Geldstrafe für Fahrer und Halter, Punkte; Hänger musste abgehängt werden und von "richtigem PKW" abgeholt werden.

Um dem ganzen Zirkus zu entgehen, habe ich meinen T5 als 2,8 Tonner ( ab 2,8t darf man nicht mehr auf dem Gehweg parken) geordert um möglichen Geschwindigkeitsbeschänkungen, Tageskontrollblättern zu entgehen. Wenn man vorhat einen Fahrtenschreiber zu montieren, unbedingt die Vorrüstung mitbestellen, kostet wenn ich mich recht erinnere 20€, nachträglich muss das Getriebe getauscht werden. Wenn man ausserhalb der Nahverkehrszohne ohne Fahrtenschreiber erwischt wird, wird es richtig teuer. Hab meine Hänger abgeschafft. Übrigens: Wenn ich meinen Mietanhänger von einer Veranstaltung selber abgeholt habe und der Kunde hatte den nicht leer gemacht, war das gewerblicher Güterverkehr. Dafür braucht man die nächste Genehmigung.
 
AW: Kastenwagen mit PKW-Zulassung

Zum Sonntagsfahrverbot:
Fensterbus mit PKW-Zulassung ab Werk,mit Anhänger sonntags unterwegs. Ladung Werkzeug und Material für den eigenen Betrieb. Durch Autobahnpolizei gestoppt. Begründung: Zugfahrzeug wird nicht als PKW genutzt, es wird zur Ausübung eines Handwerks benutzt. Geldstrafe für Fahrer und Halter, Punkte; Hänger musste abgehängt werden und von "richtigem PKW" abgeholt werden.
Dagegen hätte ich Einspruch mit Gericht und allem eingelegt. Die netten Freunde in Grün-Weis waren wohl nicht richtig informiert, oder wollten Dich mit Schikane belegen, weil Du sie vorher mit irgend etwas anderem geärgert hast, und Sie das nicht nachweisen konnten.
PKW ist PKW. Und Caddy mit LKW-Zulassung darf halt Sonntags mit kleinsten Anh. nicht fahren, es sei denn Du hast eine Ausnahmegenemigung.
Ist mir ähnliches passiert. Konnte ich aber abwenden oder der Betrag ist so gering das der Verwaltungsaufwand nicht lohnt das gute Geld dem schlechten hinterher zu werfen. Aber Punkte da hört der Spaß auf.

T5 als 2,8 Tonner ( ab 2,8t darf man nicht mehr auf dem Gehweg parken)
Meines Wissens über 3,5T, das gilt auch für Anh. und es geht nicht ums parken sondern um das Befahren eines Bürgersteiges (z.B. Ausweichen) Parken darf mann sowiso nicht auf dem Gehweg, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Es wird nur vielerorts geduldet.

Wenn ich meinen Mietanhänger von einer Veranstaltung selber abgeholt habe und der Kunde hatte den nicht leer gemacht, war das gewerblicher Güterverkehr. Dafür braucht man die nächste Genehmigung.
Gewerblicher Güterverkehr heißt wenn Du dafür Geld bekommst das Du Güter beförderst.
Da gibt es aber eine Tonale Freigrenze für Kleinspediteure. Ich habe mir aber Genehmigungen besorgt um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Wenn wir schon bei den Verboten sind: In Darmstadt gibt es ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art über 3,5T von 6:00-20:00 Uhr wegen der Feinstaubbelastung und Nachts 20:00-6:00 Uhr ein generelles Einfahrtsverbot. Das Schild zeigt zwar nur den LKW (klein) quer auf weisem Grund mit rotem Rand. Das gilt aber für alle KFZ über 3,5T z.B. auch für den Bus (PKW) mit Anhänger Zulässiges Zuggewicht >3,5T. Also nicht mal schnell mit den Anh. durch DA hindurchfahren ohne zu Be- u. Entladen, und Nachts überhaupt nicht. Ich mußte mir eine Ausnahmegenemigung holen (20,- €) OK. ich habe noch nie gesehen,gehört,gelesen das Klein-Gespanne ein Tiket deswegen erhalten hätten.
Ich weiß aber nicht ob in allen Stätten das gleich behandelt wird.
 
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Hallo,
ich stehe vor dem gleichen Problem.
Ich wollte mir einen Crafter Kasten 3,5 t zulegen.
Ich muß auch einen Anhänger ziehen.
Seit letztem Jahr gibt es nur noch Digitale Fahrtenschereiber mit Fahrerkarten.
Ich bräuchte für jeden Fahrer eine Karte, zusätzlich eine Unternehmerkarte und eine Werkstattkarte.
Die Software zur Auswertung soll angeblich 1100 € kosten.
Den weiteren Ablauf kenne ich noch nicht.
Umgehen kann man den Fahrtenschreiber bei Hängerbetrieb eigentlich nicht. ( Ausnahme Handwerkerregel, kommt nicht in Frage )
Mir bleibt wohl nur das alte Auto zu pflegen bis dieser Irrsinn geändert wird.
Alternativ kann ich nur einen Pkw und einen entsprechend großen Anhänger, ohne Werbung privat zulassen. Dann sollte es schwer sein mir die gewerbliche Nutzung nachzuweisen.
Ich transportiere nur im Werksverkehr, meine Produkte zum Kunden.
Sollte jemand noch eine bessere Idee haben, immer her damit.
 
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